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Zertifizierung ist mal wieder ein Zauberwort

Ex-Schutz-Richtlinie greift auch für Druckluft-Hebezeuge
Zertifizierung ist mal wieder ein Zauberwort

Vom 1. Juli an müssen Hebezeuge, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden können, der Atex-Richtlinie genügen. Die Hersteller von Elektrohebezeugen müssen sich darauf ebenso einstellen wie diejenigen von Druckluftgeräten.

Thomas Preuß ist Journalist in Stuttgart

Die neue Ex-Schutz-Richtlinie Atex der Europäischen Union, die vom 1. Juli an gilt, greift auch für Druckluft-Hebezeuge und Luftmotoren. Denn die Ex-Schutz-Auflagen der Richtlinie 94/9/EG wirken sich nicht nur auf Benzinpumpen und Gasturbinen aus, sondern auch auf die Ausrüstung in petrochemischen Anlagen oder Kohlebergwerken. Und weil mit Luft vermischter Zuckerstaub explosionsfähig ist, muss selbst so manches Gerät für die Bonbonherstellung diesen EU-weiten Anforderungen genügen. Diese gelten explizit für alle – nicht nur elektrische – Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen.
Damit können sich auch die Hersteller von Druckluft-Hebezeugen nicht mehr auf den von Hause aus funkenfreien Druckluftantrieb berufen. Nach Atex muss jetzt auch dieses Gerät für den Einsatz in Bereichen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, extra zertifiziert sein. Bei Hebezeugen erschweren vor allem die Scheibenbremsen, Ketten und Haken sowie Laufkatzen eine Zertifizierung für die relevanten Ex-Schutz-Zonen 1 und 2.
Mit einigem Entwicklungsaufwand habe man die Zertifizierung für Zone 1 sogar bis zur Temperaturklasse T5 (maximale Erwärmung des Geräts bis 100 °C) geschafft, teilt etwa die Atlas Copco Tools Central Europe GmbH in Essen mit. Zertifiziert wurden alle Drucklufthebezeuge und Laufkatzen der LLA-Baureihe für Lasten von 200 bis 5000 kg, und zwar für die Explosionsgruppen A, B und C in der Gerätegruppe II. Diese Gruppe umfasst Geräte, die sich für den Einsatz in Bereichen eignen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre oder brennbare Stäube auftreten können. Zur Ex-Schutz-Zone 1 gehören beispielsweise Bereiche in der Chemie, in denen damit zu rechnen ist, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt. Zone 2 umfasst etwa Lackieranlagen, in denen nur selten – und dann nur kurzzeitig – damit zu rechnen ist. Neben der Ex-Schutz-Zone bestimmt die Explosionsgruppe, mit welchen Ex-Schutz-Maßnahmen ein Hebezeug auszustatten ist. Die Einteilung in drei Explosionsgruppen IIA, IIB und IIC orientiert sich an der Zündfähigkeit des jeweiligen Gemisches mit Luft. Wasserstoff gehört wegen seiner niedrigen Zündenergie zur gefährlichsten Gruppe IIC, obwohl seine Zündtemperatur mit über 450 °C recht hoch ist.
Auch die Hersteller von elektrischen Hebezeugen ziehen nach. So bietet die SWF Krantechnik GmbH, Mannheim, ihre Elektroseilzug-Reihe Nova in einer explosionsgeschützten Variante an, die den Atex-Anforderungen genügt. Das geringe Eigengewicht, die niedrige Bauhöhe und die Anfahrmaße der Baureihe wurden beibehalten. Im Standardprogramm sind Traglasten bis zu 20 t vorgesehen.
Auf Wunsch bietet SWF Laufräder aus Bronze und mit Bronze beschichtete Lasthaken an, die einen mechanischen Funkenschutz bieten. Als Standardschutzart wählten die Mannheimer IIB T4, womit man etwa 95 % aller Anwendungen gerecht werden will. Auf Wunsch ist auch ein Seilzug für IIC erhältlich. Beide Versionen sind für die Zonen 1 und 2 ausgelegt.

Atex-Richtlinie
Am 1. Juli erweitert sich der Anwendungsbereich der Produktgesetzgebung der Europäischen Union: Von diesem Tag an gilt die Atex-Richtlinie 94/9/EG, die die Produktanforderungen in Europa für Ausrüstungen zur Verwendung in explosionsgefährdeter Atmosphäre einheitlich regelt. Atex ersetzt alle bestehenden europäischen und einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für Anwender zu erreichen und den freien Güterverkehr in der gesamten EU zu gewährleisten. Die Hersteller müssen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, die nicht nur die Vermeidung gefährlicher Zündquellen betreffen, sondern auch die Verständlichkeit von Anweisungen sowie die Berücksichtigung möglicher Bedienfehler einschließen.
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