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Zu viel Respekt – zu wenig Druck auf den Schuldner

Inkasso: Neues Gesetz wird nur schleppend umgesetzt
Zu viel Respekt – zu wenig Druck auf den Schuldner

Seit diesem Jahr ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen nachgebessert. Seither können Unternehmen den Druck auf säumige Schuldner erhöhen. Allerdings werden die Möglichkeiten nur schleppend eingesetzt – aus Angst, die Kunden zu vergraulen.

Brigitte Thurn ist Journalistin in Köln

Über 32000 Unternehmen in Deutschland gingen vergangenes Jahr pleite, ein neuer Rekord. Dadurch verlor nicht nur eine halbe Million Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz. Jeder einzelne Konkurs brachte auch die Geschäftspartner des gescheiterten Unternehmens in Bedrängnis. Bei einer Befragung durch den Verband der Vereine Credit- reform e. V., Neuss, im Herbst 2001 gab mehr als die Hälfte der Unternehmen (52,4 %) an, Forderungsverluste durch Zahlungsunfähigkeit der Kunden erlitten zu haben. Der Ausfall von Forderungen wiederum gehört neben Zahlungsverschleppung und Mangel an Eigenkapital zu den häufigsten Auslösern einer Insolvenz: ein Teufelskreis.
Den mittelständischen Be-trieben (KMU) brennt das schlechte Zahlungsverhalten besonders auf den Nägeln. Auf Grund einer notorisch dünnen Kapitaldecke können viele KMU Verzögerungen oder gar die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners aus eigener Kraft nicht abfedern. Und bekanntlich üben Geldinstitute gerade bei trüben Prognosen besondere Zurückhaltung in der Kreditvergabe.
Jahrelang hatten Akteure wie der Bundesverband mittelständische Wirtschaft im Kampf gegen säumige Schuldner vom Gesetzgeber mehr Unterstützung verlangt. Am 1. Mai 2000 trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft; am 1.Januar dieses Jahres wurde es nachgebessert. Seither kommen Schuldner auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung in Verzug, haben Unternehmen Anspruch auf Abschlagszahlung, können Besteller die Abnahme und Bezahlung nicht mehr verweigern, bis unwesentliche Mängel behoben sind, und seither liegen die Verzugszinsen bei immerhin fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Also alles geregelt, könnte man meinen. Doch nicht alle Unternehmen machen ihren Schuldnern Beine. „Es ist gut, dass die Verzugszinsen erhöht wurden und dass Käufer jetzt prompt in Verzug geraten“, lobt Gerti Hönings, Pressesprecherin beim Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen (BDIU) in Hamburg. Ideal sei auch die neue Regelung jedoch nicht: „Der Schuldner muss immer noch nicht automatisch für die Kosten aufkommen, die dem Gläubiger durch die Bearbeitung des Schadenfalls entstehen.“
Hönings bezweifelt zudem, dass man Zahlungsverschleppung überhaupt mit juristischen Mitteln unterbinden kann: „Zum einen ist die Zahlungsmoral bundesweit einfach schlecht, und daran kann auch ein Gesetz nichts ändern. Zum zweiten mangelt es den Unternehmen an Selbstbewusstsein. Sie treten ihren Schuldnern viel zu spät und viel zu sanft auf die Füße.“
Das Defizit kann der BDIU belegen. Laut einer Analyse des Verbands halten viele Kunden ihre Lieferanten nämlich ganz bewusst hin. „Vor zwei Jahren haben wir die Gründe für Zahlungsverzögerungen untersucht“, berichtet Hönings, „und es waren keineswegs nur zahlungsunfähige Kunden, die ihre Rechnungen nicht fristgerecht beglichen haben. Jeder zweite Schuldner zahlte vorsätzlich erst einmal nicht.“ Laut BDIU hat sich an dieser laxen Einstellung seit der Befragung nichts geändert. „Unser Eindruck ist, dass weiterhin viele Kunden offen stehende Rechnungen einfach ignorieren“, erklärt Sprecherin Hönings.
Rechnungstreue liegt hier-zulande nicht im Trend: Schuldner warten in aller Ruhe ab, bis ein Gläubiger Druck macht. Das rechnet sich in der Regel sogar, denn vor Sanktionen schrecken viele Unternehmen immer noch zurück. Gegen die offenbar tief verwurzelte Angst davor, den Kunden zu verlieren, wenn man ihn zur Zahlung drängt, scheint kein Kraut gewachsen zu sein. „Man könnte die Verzugszinsen per Gesetz auch auf einhundert Prozentpunkte anheben, es würde nichts nutzen“, befürchtet Anne Sahm vom Verband der Vereine Creditreform e. V. in Neuss: „Kleine Unternehmen hängen von ein, zwei Großkunden ab, daher werden sie auch von den neuen rechtlichen Möglichkeiten nicht genügend Gebrauch machen.“
Unternehmensberater Gerd Radisch von Radisch & Partner Consulting in Bad Schwartau hat ähnliche Bedenken: „Welcher kleine Betrieb verlangt schon von einem Großunternehmen eine Abschlagszahlung, auch wenn ihm die zusteht? Da ist doch die Angst viel zu groß, den Auftrag nicht zu bekommen.“ Der BDIU rechnet nicht damit, dass Unternehmen jetzt nach spätestens 30 Tagen radikal gegen säumige Schuldner vorgehen. „So läuft das nicht in der Praxis“, erklärt Hönings, „man wird auch weiterhin erst einmal eine Mahnung schicken, möglicherweise auch noch eine zweite.“ Dann allerdings müsse man konsequent sein und die Außenstände einfordern. Der Appell der BDIU-Sprecherin: „Im Schadensfall sollten Gläubiger mit harten Bandagen vorgehen, sonst gewähren sie dem Schuldner immer wieder Kredit.“ Es mache keinen Sinn, den Kunden immer nur freundlich an offenstehende Rechnungen zu erinnern, meint auch Anne Sahm von der Creditreform.
Vorbeugen ist immer besser als heilen. Aber wie können Unternehmen sich vor diesem Hintergrund überhaupt gegen säumige Schuldner absichern? Die Zahlungsmoral eines neuen Kunden lässt sich nicht austarieren, aber man kann zumindest im Vorfeld bei einer Wirtschaftsauskunftei klären, ob der potenzielle Abnehmer überhaupt zahlungskräftig ist. Ab einer signifikanten Auftragsgröße ist auch eine Bank-zu-Bank-Auskunft über die eigene Geschäftsbank sinnvoll. Natürlich wird der Kundenbetreuer keine genauen Zahlen nennen (dürfen), aber die Auskunft „normale Geschäftsbeziehungen sind möglich“ garantiert eine gewisse Solvenz. Keine Angabe ist in diesem Fall eine schlechte Auskunft. Bei Groß-aufträgen ist es darüber hinaus angebracht, die Haftungsverhältnisse zu überprüfen und sicherzustellen, dass nicht bereits ein Insolvenzantrag läuft.
Auch unternehmensintern lässt sich vorsorgen. Bei Kunden spricht es sich herum, ob ein Lieferant Druck ausübt oder nicht. Unfair, aber wahr: Be-sonders langmütige Gläubiger werden stets zuletzt entschädigt. Abhilfe schafft ein professionelles Forderungsmanagement, also
– exakte und vertraglich fixierte Bestimmungen der Zahlungsmodalitäten,
– zeitnahe Ausstellung von Rechnungen,
– strikte Kontrolle der Zahlungseingänge,
– korrektes Mahnwesen,
– Bonitätsprüfung,
– Risikoselektion und
– Ausloten der Möglichkeiten externen Inkassos.
Bei hohen Außenständen sollten weitere Aufträge in keinem Fall angenommen werden. „Eine Faktura-Sperre in der Buchhaltung nutzt natürlich nur dann etwas, wenn der Außendienst davon auch erfährt“, betont Unternehmensberater Radisch, „und der Verkauf darf auch nicht nur auf die Umsatzzahlen schielen.“ Die provisionsbedingte Vergütung wecke häufig eine viel zu hohe Risikobereitschaft. Bei Neukunden, so empfiehlt der Diplomvolkswirt, könne man durchaus erwägen, erst einmal einen Test- auftrag mit kleiner Menge zu akzeptieren: „Das kann dazu führen, dass der Kunde abspringt, aber mit diesem Risiko muss ein Unternehmen leben.“ Äußerste Vorsicht sei angebracht, wenn bereits der Verdacht auf Zahlungsschwierigkeiten besteht. Radisch: „Wenn über die Hausbank des Kunden keine Zahlungsbürgschaft zu erlangen ist, dann kann der neue Auftrag noch so attraktiv sein – Sie müssen ihn ablehnen! Es ist besser, einen Kunden zu verlieren, als mit ihm in Konkurs zu gehen.“
Völlig aus heiterem Himmel werden die wenigsten Kunden insolvent. Typische Warnzeichen sind laut Radisch: der Verzicht auf Skonto-Gebühren, eine neue Hauptbank oder völlig kommentarloses Schlucken von Preiserhöhungen. „Auch wenn ein wichtiger Mitarbeiter auf Dauer nicht zu erreichen ist oder das Unternehmen alle paar Monate einen neuen Geschäftsführer hat, sollte man die Bonitätsfrage stellen.“ Blindes Vertrauen dürfe man selbst zu guten, alten Stammkunden nicht haben.
Software im Netz: Mahnen per Internet
Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens dauert es durchschnittlich 7,5 und bei Beschreitung des Klagewegs 13,3 Monate bis zum vollstreckbaren Titel (Quelle: IfM Bonn). Zumindest den Mahnantrag kann man seit Dezember 2001 mit weniger Aufwand losschicken.
Unter der Adresse www.letzte-mahnung.de hat das Berliner Unternehmen Secjure Juristische Expertensysteme eine Mahnsoftware ins Netz gestellt, mit der man bei allen Mahngerichten in Deutschland einen Mahnantrag stellen kann.
Die Nutzung der Browser-basierten Software ist kos-tenlos, für die Vordrucke fallen Gebühren an (jeder erste Vordruck kostet zurzeit 3,95 Euro, jeder weitere 1,80 Euro; die Versandkostenpauschale beträgt 3,55 Euro inkl. MwSt.).
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