Im Sinne der Explosionsschutzbetrachtungen und der Anforderungen an explosionsgeschützte elektrische Einrichtungen wird bei einer explosionsfähigen Atmosphäre nach Zonen oder Kategorien unterschieden:
Für den Bereich der chemischen Industrie:
Zone 0 oder Zone 20 / Kategorie 1G oder 1D –
Ein Bereich, in dem ständig oder langzeitig eine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
Zone 1 oder Zone 21 / Kategorie 2G oder 2D –
Ein Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre bei Normalbetrieb auftritt.
Zone 2 oder Zone 22 / Kategorie 3G oder 3D –
Ein Bereich, in dem nicht damit zu rechnen ist, dass bei Normalbetrieb explosionsfähige Gasatmosphäre auftritt, und wenn, dann nur selten und auch nur kurzfristig.
Dieses Zonenkonzept wurde in die Atex-Richtlinie 94/9/EG „Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“ übernommen. Dies führte zu den folgenden Anforderungen an die Geräte:
Geräte der Kategorie 1 (1G, 1D und M1)
- bei selten auftretenden Gerätestörungen genügend Sicherheit
- zwei unabhängige apparative Schutzmaßnahmen
- Berücksichtigung von zwei gleichzeitig auftretenden Fehlern
Geräte der Kategorien 2 (2G, 2D und M2)
- bei zu erwartenden Gerätestörungen genügend Sicherheit
- Anwendung einer geeigneten Schutzmaßnahme
Geräte der Kategorie 3 (3G und 3D)
- im Normalbetrieb genügend Sicherheit
- Vermeiden oder Beherrschen betriebsmäßig auftretender Zündquellen
Gleichzeitig wird in der Richtlinie 94/9/EG, auch Atex- Richtlinie genannt, festgelegt, dass für Geräte für die Kategorie 1 und M1 oder für die Kategorie 2 bzw. M2 eine Baumusterprüfbescheinigung durch Zertifizierungsstelle erstellt werden muss, die in der Richtlinie gelistet ist. Für die Geräte der Kategorie 3 kann der Hersteller eine Herstellererklärung selbst erstellen.
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