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Auch ohne CCC-Zertifikat Ersatzteilversorgung sichern

So gelingt der einmalige Export einer Maschine oder Komponente nach China
Auch ohne CCC-Zertifikat Ersatzteilversorgung sichern

Eigentlich CCC-zertifizierungspflichtige Maschinen oder Komponenten können in gewissen Fällen auch ohne ein gültiges Zertifikat nach China eingeführt werden. Etwa mit einer Negativbescheinigung oder Sondergenehmigung. Besonderheiten gibt es auch beim Import von Gebrauchtmaschinen.

Hersteller von Maschinen oder Komponenten benötigen nicht unbedingt ein gültiges CCC-Zertifikat für den Export nach China. Um jedoch die Ersatzteilversorgung sicherzustellen, empfehlen sich jedoch Instrumente wie die Negativbescheinigung, Sondergenehmigung oder TPP. Besonderheiten gibt es auch beim Import von Gebrauchtmaschinen.

Ist es für den Hersteller absehbar, dass er auch einzelne Komponenten als Ersatzteile zur Wartung und Instandhaltung nach China liefern muss, sollte er sich dennoch mit der CCC-Zertifizierung vertraut machen. Da diese Komponenten aber in der Regel nicht zu seiner eigenen Wertschöpfung gehört, ist eine Zertifizierung aus wirtschaftlichen Gründen für ihn zwar nicht sinnvoll. Es bestehen aber Möglichkeiten, die Ersatzteilversorgung sicherzustellen. Dazu zählen Verfahren wie Negativbescheinigungen, Sondergenehmigungen (Exemption) oder das Testing Processing Program (TPP), auch „Low Volume Regel“ genannt. Diese möglichen Alternativen und das konkrete Vorgehen werden im Folgenden beschrieben.
Für die Durchsetzung der CCC-Zertifizierung sind der chinesische Zoll und die CIQ-Büros (China Entry-Exit Inspection and Quarantine Bureau) zuständig. Da diese Behörden sich sehr stark am CCC-Katalog mit seinen 495 Zolltarifnummern orientieren, ist es für den Lieferanten unerlässlich, sich einen Überblick über die deutschen Zolltarifnummern der Ersatzteile zu verschaffen.
Der deutsche HS-Code gibt einen ersten Hinweis darauf, ob eine Ware zertifizierungspflichtig ist (siehe Grafik). HS steht für „Harmonisiertes System“ und bedeutet, dass die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer in allen WTO-Ländern identisch sind. Vergleicht man den HS-Code der deutschen Zolltarifnummern mit den chinesischen HS-Codes des CCC-Katalogs und kann keine Übereinstimmung feststellen, ist dieses Produkt aus CCC-Sicht unbedenklich. Stimmt der deutsche HS-Code eines Ersatzteils mit einem chinesischen im CCC-Katalog überein, ist davon auszugehen, dass diese Ware kritisch ist. Obwohl die Komponente in diesem Fall noch nicht automatisch zertifizierungspflichtig sein muss, wäre eine weitergehende Klärung unbedingt ratsam.
Als erstes sollte sich der Maschinen- und Anlagenbauer an den Zulieferer dieser kritischen Komponenten wenden, um zu klären, ob dort Informationen zur CCC-Zertifizierung vorliegen. Nur wenn beim Hersteller nichts darüber bekannt ist, sollte eine detailliert Prüfung anhand bestimmter technischer Parameter, etwa elektrische Anschlusswerte, technische Standards, Anwendung und Einsatzort, erfolgen. Bei der Überprüfung können folgende vier Fälle eintreten:
  • Die Produkte stehen explizit auf der Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. Diese Produkte können nur noch mit CCC-Zertifikat, Sondergenehmigungen (Exemption) oder auf Basis des Testing Processing Program (TPP) nach China exportiert werden.
  • Die Zolltarifnummer des Produkts fällt unter eine der Zolltarifnummern, die aufgrund der aktuellen Zollbestimmungen zertifizierungspflichtig sind. Die technische Spezifikation des Produkts liegt hingegen nicht im Bereich der zertifizierungspflichtigen Produkte. In diesem Fall wird die Ausstellung einer Negativbescheinigung empfohlen.
  • Die Zolltarifnummer des Produkts fällt nicht unter eine der Zolltarifnummern, die aufgrund der aktuellen Zollbestimmungen zertifizierungspflichtig sind. In diesem Fall kann das Produkt aus CCC-Sicht ohne Bedenken nach China geliefert werden.
  • Für eine Reihe von Produkten besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zertifizierung. Ablauf und Kosten entsprechen der CCC-Zertifizierung.
Für die verbindliche Auskunft über die CCC-Zertifizierungspflicht von Produkten sollte unbedingt eine fachkundige Stelle zu Rate gezogen werden, die auch in der Lage ist, Negativbescheinigungen auszustellen.
Das Verfahren zur Sondergenehmigung (Exemption) wurde in einer Bekanntmachung von CNCA im März 2005 beschrieben. Es kann nur unter folgenden Voraussetzungen angewendet werden:
  • Produkte, die für wissenschaftliche Forschung und Tests benötigt werden.
  • Ersatzteile, die zur Überprüfung einer Technologie einer bereits eingeführten Produktionsserie dienen.
  • Produkte, die zum Zwecke der Instandhaltung und für den Kundendienst eingeführt werden.
  • Zubehör oder Teile, die für eine Produktionsanlage dienen (außer Artikel für den Bürogebrauch).
  • Produkte, die nicht zum Vertrieb bestimmt sind, sondern für gewerbsmäßige Ausstellung und Messen.
  • Produkte, die temporär eingeführt werden und anschließend wieder ausgeführt werden.
  • Komponenten, die importiert werden und als veredeltes Produkt wieder exportiert werden.
  • Komponenten, die zum Einbau in Systeme importiert werden, wenn die Systeme zum Export bestimmt sind.
Eine Sondergenehmigung zu beantragen, dauert 15 Arbeitstage und muss vom Importeur oder einer fachkundigen Stelle in China durchgeführt werden.
Das Verfahren des Testing Processing Program (TPP) wurde in einer Bekanntmachung von CNCA aus dem Dezember 2008 beschrieben. Es wird auch als Low-Volume-Verfahren bezeichnet, da nur geringere Mengen mit dieser Methode importiert werden können. Dieses Verfahren entspricht einem reduzierten CCC-Prozess. Es ist bei der lokalen CIQ anzumelden, dann werden die üblichen CCC-Produkttests bei einem in China akkreditierten Testlabor durchgeführt und die gebräuchlichen CCC-Testgebühren fällig. Es findet keine Werksinspektion statt und es wird auch keine CCC-Kennzeichnung beantragt und am Produkt angebracht. Nach den erfolgreichen Tests wird eine Einzelgenehmigung für den Import dieser Lieferung ausgestellt. Sodann können die Waren zum Zweck des Verkaufs oder einer anderer Nutzung importiert werden.
Bei Exporten von Maschinen und Anlagen in die Volksrepublik, ist neben der CCC-Zertifizierung eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Dazu zählen auch regulatorische Anforderungen, wie die Druckbehälterrichtlinie (Manufacturer License), auch China Stamp oder Selo-Lizenz genannt, China RoHS (Restriction of Hazardous Substances) und die Energieeffizienzkennzeichnung, die etwa für Asynchronmotoren zwischen 0,75 und 375 kW erforderlich ist.
Gebrauchtmaschinen sind vor dem Import nach China vom Empfänger bei der lokalen CIQ anzumelden. Das Vorgehen wird in den Vorschriften zum Import von Gebrauchtmaschinen vom Ministerium für Qualität, Sicherheit, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) geregelt. Sie umfassen die Bekanntmachung Nr. 37 und 53 sowie die „Regulation on Inspection and Supervision of Imported Used Machine“ aus dem Jahr 2003. Unter Gebrauchtmaschinen versteht man Maschinen, die schon im Gebrauch waren oder die noch nicht im Betrieb waren, aber deren Garantie schon abgelaufen ist; ebenfalls die, die noch nicht im Betrieb waren, aber schon lange gelagert worden oder schon abgeschrieben sind, die aus alten und neuen Teilen bestehen oder gebrauchte Maschinen nach einer Grundüberholung.
Die AQSIQ hat drei Listen veröffentlicht. Einerseits gibt es die „List of the Used Machinery and Electrical Products put on Record by AQSIQ“ und den „First Batch of Compulsory Recording Catalog for Import the Used Machinery and Electrical Products“. Gebrauchtmaschinen auf diesen Listen können nach Überprüfung und Bestätigung durch die lokalen CIQ-Büros importiert werden. Andererseits gibt es die Liste der „Prohibited Import List of the Used Machinery and Electrical Products“. Gebrauchtmaschinen auf dieser Liste sind grundsätzlich vom Import nach China ausgenommen. Der Empfänger hat in seiner Anmeldung beim lokalen CIQ-Büro genaue Angaben über Hersteller, Wert, HS-Code, Alter und weitere Informationen zur Gebrauchtmaschine zu machen.
Stefan Fischer Geschäftsführer Cisema GmbH, München
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