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Bahnverspätungen sind keine Ausrede fürs Zuspätkommen

Arbeitsrecht
Bahnverspätungen sind keine Ausrede fürs Zuspätkommen

Bahnverspätungen sind keine Ausrede fürs Zuspätkommen
Probleme mit der Bahn aufgrund von Streiks oder Wetter müssen vom Arbeitnehmer eingeplant werden. Bild: Paolese/stock.adobe.com

Wer aufgrund von Streiks und Staus zu spät zur Arbeit kommt, muss mit Konseuquenzen rechnen. Davor warnt Diana Nier, Juristin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim DFK- Verband für Fach- und Führungskräfte. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Beeinflussungen, wie witterungsbedingte Verkehrverzögerungen und Bahnverspätungen muss man als Mitarbeiter einberechnen.

Dem Arbeitgeber sofort Bescheid geben

Streiks werden etwa regelmäßig im Voraus angekündigt und auch über  besondere Wetterlagen, wie etwa zuletzt Sturmtief „Mortimer“, informieren die Medien vielfach.
Ausnahmen sind dann denkbar, wenn gravierende Wetterumschwünge oder akute Verkehrsbehinderungen praktisch unvorhergesehen und plötzlich eintreten. „Zwar müssen Mitarbeiter bei einmaliger Verspätung sicher nicht gleich eine Kündigung fürchten. Allerdings kann eine Abmahnung etwa dann in Betracht kommen, wenn man sich nicht umgehend beim Arbeitgeber meldet bzw. einfach ohne Bescheid zu geben zu Hause bleibt“, weist Nier hin. Nier empfiehlt, den Arbeitgeber sofort über die Verspätung zu informieren und sich mit ihm über das weitere Vorgehen abzustimmen. Bei Komplettausfällen kann beim Arbeitgeber um Heimarbeit oder auch Urlaubs-oder Freizeitausgleich gebeten werden. Ein Mitarbeiter sollte aber nie eigenhändig darüber entscheiden dann drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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