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Beweisbarer Stand der Technik durch Defensiv-Publikationen

Veröffentlichung als Alternative zum Patent
Beweisbarer Stand der Technik durch Defensiv-Publikationen

Beweisbarer Stand der Technik durch Defensiv-Publikationen
Die Ausstellung eines Produkts auf einer Messe ist strenggenommen schon eine Defensiv-Publikation – allerdings eine, die nur schwer rechtlich zu verwerten ist Bild: Riester Es muss nicht immer ein Patent sein. Wer durch eine Publikation Stand der Technik schafft, kann sicher sein, die eigene Erfindung auch selbst nutzen zu können
Innovative Unternehmen setzen zunehmend auf die Veröffentlichung ihrer Erfindungen. Dies sichert zwar nicht die exklusiven Vermarktungsrechte, die ein Patent mit sich bringt, spart aber Kosten und wertvolle Zeit – und sichert die eigene Handlungsfreiheit.

Defensiv-Publikationen werden in Deutschland insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen immer häufiger eingesetzt und erweitern auf interessante Weise den Umfang der eigenen Schutzrechtstrategie. Wichtig ist, dass genau geprüft wird, ob bei einer Erfindung eine Defensiv-Publikation als Instrument in Frage kommt, denn eine solche Veröffentlichung taugt nur unter bestimmten Voraussetzungen als Alternative zum Patent. Kurz zusammengefasst, ist zu betonen: Alle strategisch wichtigen Erfindungen benötigen einen Patentschutz. Wenn es aber etwa darum geht, die eigene Handlungsfreiheit in Randbereichen des patentierten Kerngeschäfts zu erhalten, sich also beispielsweise davor zu schützen von der Nutzung einer eigenen Erfindung ausgeschlossen zu werden, ist eine Defensiv-Publikation – verglichen mit dem Patent – die schnellere, unkompliziertere und günstigere Vorgehensweise.

Insbesondere in großen Unternehmen wird das Instrument der Defensiv-Publikation häufig eingesetzt. Bei der Münchener Siemens AG haben die Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2009 ganze 7700 Erfindungsmeldungen eingereicht, daraus wurden rund 4200 neue Patente angemeldet und etwa 800 Neuheiten als Defensiv-Publikationen veröffentlicht. „Bei einer solch hohen Zahl an Erfindungen müssen wir in jedem Einzelfall den Aufwand für eine Schutzrechtsanmeldung zu dem wirtschaftlichen, geschäftlichen und strategischen Nutzen abwägen. In diese Abwägung fließen viele Faktoren ein“, so Peter Karge, Patentanwalt und Leiter der Berliner Patentabteilung bei Siemens. Alles, was nachweisbar veröffentlicht ist und somit zum Stand der Technik zählt, ist von der Patentierung ausgeschlossen. „Mit Defensiv-Publikationen lässt sich vermeiden, dass Wettbewerber später gleiche Erfindungen zum Patent anmelden und somit unser Geschäft stören“, so Karge weiter.
Bei der Rudolf Riester GmbH, einem mittelständischen Hersteller von medizintechnischen Instrumenten und Geräten mit 130 Mitarbeitern und Sitz in Jungingen nahe Tübingen, werden die meisten Erfindungen international patentiert. „Wir sind mit unseren Produkten in über 150 Ländern auf dem Markt“, so Gerhard Glufke, Geschäftsführer bei Riester. „Daher patentieren wir abhängig von der Bedeutung der Erfindungen international, nur in Europa oder gar nur in Deutschland.“ Da der Aufwand für internationale Patente sehr hoch ist, wird auch in diesem Unternehmen genau überlegt, ob sich das Investment lohnt. Dazu Glufke: „Die Entscheidung, ob und wie patentiert wird, hängt von der Bedeutung der Innovation für die Ertragsaussichten der dazugehörigen Produkte in Relation zu den Patentkosten ab.“
Eine Defensiv-Publikation bietet gegenüber der Patentanmeldung eine deutliche Kosten- und Zeitersparnis und im Regelfall einen wesentlich geringeren Verwaltungsaufwand. Die Veröffentlichung kann über unterschiedliche Wege erfolgen. Beispielsweise ist die Ausstellung eines Produkts auf einer Messe strenggenommen schon eine Defensiv-Publikation. Allerdings ist es schwierig, eine solche Publikation rechtlich zu verwerten. Denn genau wie bei einem Patent, ist die maximale Schutzwirkung nur gegeben, wenn alle technischen Details einer Erfindung offen gelegt sind und ein eindeutiges Veröffentlichungsdatum vorliegt.
Während der Nachweis des Datums bei einer Messe recht einfach ist, kann der Beweis, dass alle Erfindungsdetails offen gelegt wurden, problematisch sein. Der notwendige Nachweis des Datums ist dagegen die Ursache, weshalb eine Veröffentlichung im Internet ihren Zweck nur erfüllt, wenn ein darauf spezialisierter Anbieter den rechtssicheren Datumsnachweis gewährleistet.
Wenn bei Riester eine Erfindung nicht patentiert wird, wird sie spätestens durch das In-Verkehr-bringen – also durch den nachgewiesenen Verkauf – zum Stand der Technik. Insbesondere in der Medizintechnik ist die umfangreiche Dokumentation von Entwicklungsarbeiten per Gesetz vorgegeben, was im Streitfall nützt. Den Vorteil einer Defensiv-Publikation sieht Riester-Chef Glufke darin, dass sie früher erfolgen kann, als ein erstmaliger Verkauf einer Neuentwicklung: „Mit einer Defensiv-Publikation gewinnt man bis zu drei Monate – so schnell getaktet, wie das Geschäft heute läuft, kann das eine halbe Ewigkeit sein.“
Das schnellste und sicherste Vorgehen ist deshalb die fachgerechte Veröffentlichung in einem Printmedium, entweder über einen Spezialverlag für die Durchführung von Defensiv-Publikationen, in Fachzeitschriften oder in firmeneigenen Medien, die allerdings vorher auf ihre Eignung geprüft werden müssen.
  • Jakob Marquard Prior Art Publishing, Berlin
  • Ramona Riesterer PR hoch drei GmbH, Stuttgart
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