Die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts soll helfen, die Covid19-Pandemie zu begrenzen. Wenn jeder Einzelne schnell über eine mögliche Infektion durch Kontakt mit einem Infizierten informiert werde, so heißt es, könnten Infektionsketten schneller und umfassender erkannt und effektiv unterbrochen werden. Dabei bleibt bis zum Schluss die Anonymität gewahrt. Unternehmen jedoch, die mit der App den innerbetrieblichen Infektionsschutz umsetzen wollen, sollten sich der Unzulänglichkeit der Software in puncto Datenlage bewusst sein.
Denn sobald Mitarbeiter infiziert sind, werden Gesundheitsbehörden überwachen, dass diese Mitarbeiter und gegebenenfalls Kontaktpersonen nach Hause geschickt werden. Mögliche Infektionsketten muss das Unternehmen also mit einem Personenbezug auflösen können. „Die Ämter besitzen weitreichende Befugnisse und können durch entsprechende Maßnahmen den Betrieb empfindlich einschränken, wenn die Datenlage unzureichend ist“, betont Dr. Jörg Herbers, Bereichsleiter beim Aachener Optimierungsspezialisten Inform. Die öffentliche Corona-Warn-App stelle eine solche Datenlage aber nicht her. Auch sei die Meldung von Infektionsfällen in der App freiwillig – ebenso wie die Reaktion derjenigen, die eine Meldung über einen Infektionskontakt erhalten.
„Unternehmen können ihre Mitarbeiter nicht zwingen, die Corona-Warn-App auf ihre privaten Geräte aufzuspielen“
Um weitreichende Schließungen zu vermeiden, hält Herbers es für wichtig, dass Unternehmen die Kontakte der Mitarbeiter untereinander im Fall einer Infektion nachvollziehen können. Er hält deshalb ein möglichst feingranulares Kontakt-Tracing für wirkungsvolle Separationsmaßnahmen unverzichtbar. „Dadurch wird es unwahrscheinlich, dass Gesundheitsämter den Betrieb pauschal schließen werden“, so der Inform-Manager. Überdies könne ein Unternehmen auf der Grundlage dieser Daten den Personaleinsatz dynamisch und schnell an die Corona-Folgen anpassen.
Die Warn-App deckt all diese Aspekte nicht ab. Eine spezielle Smartphone-basierte Tracing-Software für Unternehmen hält Jörg Herbers aber ebenso wenig für zweckmäßig, weil jeder einzelne Mitarbeiter sie einsetzen müsste, um ein umfassendes Tracing zu ermöglichen. Und das sei kaum durchsetzbar. Herbers: „Unternehmen können ihre Mitarbeiter nicht zwingen, eine solche App auf ihre privaten Geräte aufzuspielen.“
Corona-Tracer erfüllen rechtssicheren Infektionsschutz
Empfehlenswert hält er hingegen den Einsatz von Smart-Devices wie den CoronaTracer mit dazugehöriger Tracing-Software. Sie wären klein und leicht, so dass Mitarbeiter sie während der Arbeitszeit wie einen Firmenausweis tragen könnten. Die Tracer würden nur den Bruchteil eines Smartphones kosten. Auch sind sie so konfiguriert, dass sie nur während der Anwesenheit im beruflichen Umfeld aktiv sind, so dass die Privatsphäre jedes Mitarbeiters gewahrt bleibt und die Anforderungen des Datenschutzes erfüllt werden. Aufgezeichnet werden die Daten zunächst anonym.
Hergestellt wird der Personenbezug nur im Infektionsfall an einer vertraulichen Stelle der Firma, etwa der Personalabteilung. Laut Inform erfüllen die Smart Devices alle technischen und administrativen Voraussetzungen für einen rechtssicheren Infektionsschutz. Herberts: „Durch den Import der gespeicherten Daten kann ein Personaleinsatzplanungssystem die Infektionsschutz-Regeln dann präzise umsetzen.“ (dk)
Kontakt:
Inform GmbH
Pascalstraße 35
52076 Aachen
Tel. +49 2408 94560
www.inform-software.de