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Auch KMUs sollten sich auf das Lieferkettengesetz vorbereiten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die Lieferkette rückt in den Fokus

Die Lieferkette rückt in den Fokus
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft nicht nur Unternhmen ab mehreren 1000 Mitarbeitern. In vielen Fällen sind auch KMUs Teil der Lieferketten von größeren Partnern und somit indirekt vom Gesetz betroffen. Bild: Kasto/stock.adobe.com
Auf den ersten Blick richtet sich das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) lediglich an Unternehmen ab mehreren tausend Mitarbeitern. Doch aufgepasst: In vielen Fällen sind auch kleinere Unternehmen Teil der Lieferkette von größeren Partnern – und somit indirekt vom Gesetz betroffen. Zudem bieten sich Mittelständlern auch Chancen.

» Marco Schulten, Managing Director bei Proactis, Bonn

Wenn am 1.1.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft tritt, dann sind ab diesem Zeitpunkt alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und Sitz oder Niederlassung in Deutschland dazu verpflichtet, die im Lieferkettengesetz festgelegten Sorgfaltspflichten und Präventionsmaßnahmen umzusetzen und einzuhalten. Konkret überträgt das LkSG Unternehmen die Haftung für eigene Rechtsverstöße und die ihrer unmittelbaren Lieferanten. Deshalb sollte es spätestens dann kein mittelständisches Unternehmen mehr verwundern, wenn Unternehmenspartner Fragen und Nachweisforderungen zur Einhaltung der im Sorgfaltspflichtengesetz beschriebenen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards anfordern. Auch wenn sie selbst noch nicht unmittelbar betroffen sind, ist davon auszugehen, dass große Unternehmen die Einhaltung vertraglich an ihre Lieferanten weitergeben werden. Dieser Domino- oder Kaskadeneffekt führt schon heute dazu, dass sich größere Unternehmen und Konzerne in ihren Vertragswerken eine umfassende Einhaltung von Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes von ihren Vertragspartnern zusichern lassen.

Hinzu kommt, dass auch die EU an einer Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten arbeitet. Der am 23.2.2022 vorgelegte Vorschlag sieht an mehreren Stellen deutlich strengere Regelungen vor als das deutsche Lieferkettengesetz. Zum Beispiel betrifft er teilweise schon Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, wenn Sie mindestens die Hälfte ihres Umsatzes aus einem sogenannten „Risikobereich“, zum Beispiel der Textilindustrie, generieren.

Für Mittelständler ist das LkSG auch eine Chance

Klar ist, die Umsetzung bringt einen hohen administrativen und prozessintensiven Aufwand mit sich. Trotzdem sollten sich auch kleinere Unternehmen das LkSG als Leitlinie nehmen und sich vorbereiten. Denn mittelfristig werden fast alle Unternehmen unter das LkSG fallen. Wer sich frühzeitig damit auseinandersetzt, kann sich aber als Vorreiter positionieren. Damit liefert das neue Gesetz auch die Chance, nachhaltige Aspekte in der Unternehmens- und Einkaufsstrategie zu manifestieren sowie durch nachhaltigere Produkte und Dienstleistungen erfolgreicher und innovativer am Markt zu agieren.

Erste Schritte und Prioritäten: Alle an einen Tisch

Um Prozesse und das eigene wirtschaftliche Handeln an den Sorgfaltspflichten auszurichten, empfiehlt sich zum Beispiel eine „Task Force LkSG“. Diese setzt sich mit den Pflichten und direkten Prozessvorgaben des Gesetzes auseinander, um die Umsetzung des LkSG im eigenen Unternehmen (Grundsatzerklärung, Beschwerdeverfahren, Vertragsanpassungen etc.) voranzutreiben und die notwendigen Prozesse für die Durchsetzung in der Lieferkette zu entwickeln. Dem Einkauf kommt dabei mit den strategischen Einkäufern, Lieferantenbewertern und -managern eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes zu. Der erste Schritt sollte dann ein Audit sein, um den aktuellen Wissensstand über die eigenen Lieferketten und das eigene Wirtschaften festzuhalten.

Im zweiten Schritt sollten Fragebögen und Gutachten beziehungsweise Zertifikate von Zulieferern und dem eigenen Unternehmen geprüft oder eingefordert sowie ein Prozess aufgesetzt werden, um neue Zulieferer schnell onboarden zu können und die turnusmäßigen internen und externen Überprüfungen einfach handhabbar zu machen. All dies muss dokumentiert und zentral an einem Ort, gut einsehbar, gesammelt werden. Ein Zertifikats- und Dokumentenmanagement-System, zum Beispiel von Proactis, gibt einen Überblick über bereits getroffene Maßnahmen und minimiert den Aufwand, in dem es turnusmäßige Prüfungen oder Erinnerungen für ablaufende Zertifikate automatisiert. So können Zertifikate in Echtzeit überwacht, frühzeitig erneuert und Lieferunternehmen direkt im Tool informiert werden.

LkSG: Handeln lohnt sich auch für den nicht direkt betroffenen Mittelstand

Mittelständler sind vielfach noch nicht von dem ab dem 1.1.2023 in Kraft tretenden neuen Lieferkettengesetz betroffen. Doch der Kaskadeneffekt führt dazu, dass auch kleine Unternehmen von ihren großen Partnern mit in die Verpflichtung genommen werden. Zudem bietet das Gesetz die Chance, das eigene Unternehmen erfolgreicher und innovativer am Markt zu positionieren.

Für die Umsetzung bedarf es aber in vielen Fällen viele personelle Ressourcen sowie komplett neue Prozesse und Infrastrukturen. Hierbei lohnt es sich auf Tools zu setzen, die viele Prozesse automatisieren können. Dadurch kann auch die Digitalisierung im Unternehmen weiter vorangetrieben werden. Wer jetzt systematisch und vorausschauend das LkSG als Vorlage für die Unternehmenstransformation nutzt, geht nicht nur als Vorbild voran, sondern stärkt die Reputation und sichert sich langfristig auch Stabilität und Fortbestand seines Unternehmens.

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