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Innovationsförderung: Die wichtigsten Tipps für Fördergelder

Die wichtigsten Tipps für Innovationsförderung
Gute Ideen fördern lassen

Gute Ideen fördern lassen
Unternehmen können rückwirkend F+E-Vorhaben, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurden, öffentlich fördern lassen. Bild: Gorodenkoff/stock.adobe.com
Mehrere Tausend Förderprogramme haben die EU, der Bund und die Bundesländer für Unternehmen aufgelegt. Eine Vielzahl davon sind nicht rückzahlbare Zuschüsse. Gerade jetzt ist die Zeit ideal, innovative Vorhaben finanziell fördern zu lassen.

» Sabine Hentschel, Förderberaterin in München

Unternehmen haben die Wahl zwischen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen, zinsverbilligten Darlehen, (staatlichem) Beteiligungskapital und Zuschüssen. Fördermittel gibt es für nahezu alle Branchen und für Unternehmen jeder Größe. Besonders gefördert werden aber kleine und mittlere Unternehmen. Wer die Fördermittel für sich erkannt hat, nutzt diese Möglichkeit regelmäßig. Dabei wichtig zu wissen: Ein Fördermittelzuschuss muss keine einmalige Sache sein.

Investitionen in neue Produktionsstandorte oder Entwicklungsvorhaben strapazieren das Unternehmensbudget oft bis zum Limit. Innovative Ideen gibt es zuhauf. Der Weg bis zum Serienprodukt ist jedoch häufig lang und steinig. Daher beklagen viele Unternehmen, dass sie durch hohe Entwicklungskosten und Risiken daran gehindert werden, ihre Ideen auf die Straße zu bringen. Öffentliche Fördermittel können eine interessante Alternative zu klassischen Finanzierungsmöglichkeiten darstellen und helfen, das finanzielle Risiko überschaubar zu machen.

Nicht rückzahlbare Zuschüsse nutzen

Vor allem die nicht rückzahlbaren Zuschüsse verpassen den Unternehmen einen ordentlichen Finanzboost. Technologieorientierte Förderprogramme bezuschussen F+E-Vorhaben von Unternehmen in der Regel bis circa 50 %. Bei EU-Programmen ist eine Förderung sogar bis zu 100 % möglich. Für jedes Projekt darf nur ein Fördermittelantrag gestellt werden, mehrfache Beantragung ist strafbar. Dabei lassen sich jedoch parallel Anträge zu verschiedenen Vorhaben stellen.

Das richtige Förderprogramm finden

Der erste und sehr zeitraubende Schritt auf dem Weg zum Zuschuss besteht darin, das richtige Programm für das Unternehmen und sein Projekt zu finden. Auf der Homepage der Bundesregierung gibt es unter www.foerderinfo.bund.de eine sehr gute Übersicht der Förderprogramme. Hilfreich ist auch die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.foerderdatenbank.de. Hier können Unternehmer über die Schnellsuche die Eckdaten ihrer Firma und ihres Projektes eingeben. So erhalten sie eine Auswahl der Förderprogramme, die für ihr Vorhaben in Frage kommen und vor allem eine nützliche Kurzübersicht zum jeweiligen Programm. Aber auch IHKs, regionale Wirtschaftsverbände, Förderlotsen oder Fördermittelberater können hier eine wertvolle Hilfe sein.

Timing bei der Antragstellung beachten

Wichtig bei allen Förderprogrammen ist, das Timing zu beachten. Denn bei nahezu allen Programmen muss die Bewilligung abgewartet werden, bevor mit dem Vorhaben begonnen werden darf. Einzige Ausnahme ist das Forschungszulagengesetz. Für die Antragstellung und Bewilligung müssen Förderwillige eine Vorlaufzeit von rund sechs Monaten bis zum Projektstart einplanen.

Antragstellung auslagern

Unternehmen fehlt jedoch häufig im Alltag die Zeit, um wochenlang über Antragsformularen und Programmrichtlinien zu sitzen. Die Richtlinien zu den einzelnen Förderprogrammen sind umfangreich, nicht immer auf den ersten Blick verständlich und daher oft abschreckend. Speziell die ersten Anträge kosten Zeit und Nerven und lassen viele Antragsteller verzweifeln. Die Alternative ist, sich Unterstützung von einem externen Fördermittelprofi zu holen. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, ob ein Outsourcing der Antragstellung nicht sinnvoller ist.

Kontakt:

Sabine Hentschel
Oberföhringer Str. 127b
D-81925 München
Tel. +49 89 8092 6004
s.hentschel@hentschel-foerdermittel.de

www.hentschel-foerdermittel.de


Forschungszulage für F+E-Projekte rückwirkend beantragen

Zum 1. Januar 2020 trat das Forschungszulagengesetz in Kraft. Konkret bedeutet das, Unternehmen können rückwirkend eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung, externe Forschungsaufträge und sogar F+E-Eigenleistungen von Einzelunternehmern fördern lassen, die nach dem 1. Januar 2020 gestartet wurden. Es werden 25 % aus maximal

4 Mio. Euro Projektsumme pro Jahr und Unternehmensgruppe gefördert. In Summe bedeutet das eine maximale Förderung in Höhe von 1 Mio. Euro pro Jahr. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig, unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit.

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