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Copyright in Singapur: Gegenwind für Piraten

Copyright
Gegenwind für Piraten in Singapur

Gegenwind für Piraten in Singapur
Marken- und Produktpiraten wird in Singapur keine freie Fahrt gewährt. Dafür sorgen umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums. Bild: JEGAS RA/Fotolia
Dieses Jahr kamen sieben der zehn Preisträger des Negativpreises „Plagiarius“ aus Asien. Vom Küchenhobel bis zum Schaltschrankheizgerät wird alles kopiert, was Produktpiraten in die Hände bekommen. Seit Jahren schon kommt keiner der Preisträger aus Singapur. Dafür gibt es gute Gründe. ❧

 

Schon früh hat sich Singapur für den konsequenten Schutz auch ausländischer Patente, Copyrights und Ideen entschieden. Damit entfällt ein Hindernis, das deutsche Unternehmen oft vom Sprung in den asiatischen Markt abhält: Markenpiraterie und Produktplagiate.

Bereits im Jahr 1987 hat Singapur das Copyright Act (Cap. 63) verabschiedet. Die Urversion basierte auf australischen Gesetzen. Es schützte zuerst einmal nur klassische Medien wie Literatur, Theaterstücke, Musik, Gemälde und Computerprogramme. Trotzdem waren in dem Staat nach einem Bericht der Business Software Alliance im Jahr 1998 noch immer 61 % aller Programme Raubkopien. Damit bewegte sich das Land weltweit etwa in der Mitte zwischen den USA mit 25 % und China mit 95 %.

Seither wurden Marken- und Patentrechte immer weiter gestärkt. Mit dem Patents Amendment Act 2008 verfügt Singapur inzwischen über ein eigenes, durchsetzbares Patentrecht. Damit bewegt sich das Land in puncto Patentschutz inzwischen auf europäischem Niveau. Der Schutz einer eingetragenen Erfindung ist dem des deutschen Rechts ähnlich, die Schutzdauer beträgt 20 Jahre. Der Patentbesitzer kann Lizenzen frei vergeben. Allerdings sind auch gesetzlich verordnete Zwangslizenzen gegen Entschädigung möglich – allerdings nur, wenn Allgemeinwohlgründe verletzt werden, wozu seit 2004 auch die Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen zählt.

Schutz des Copyrights

Inzwischen stärken eine ganze Reihe von Gesetzen und Verordnungen nicht nur Urheber- und Patentrechte. Marken- und Warenzeichen sind nach Eintragung beispielsweise 10 Jahre durch den Trade Marks Act geschützt; mit einer Verlängerungsoption um weitere 10 Jahre. Bei Verletzungen kann der Markeninhaber Unterlassungs-, Löschungs-, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche geltend machen.

Das Muster- und Modellrecht wird durch den Registered Designs Act geregelt. Hier beträgt die Schutzdauer 5 Jahre, sie kann zwei Mal gebührenpflichtig um jeweils weitere 5 Jahre verlängert werden. Singapur hat darüber hinaus weitere internationaler Abkommen zum gewerblichen Rechtsschutz unterzeichnet: zum Beispiel die Pariser Verbandsübereinkunft, die Berner Übereinkunft, das Madrid-Abkommens, die WIPO sowie das Abkommen über Trade Related Aspects of International Property (TRIPs).

Deshalb ist sich der Singapur Wirtschaftsbotschafter Hans-Peter Metzler, Mitglied des Aufsichtsrats der Zumtobel Group AG auch sicher: „Die vorbildliche Haltung beim Schutz von geistigem Eigentum macht Singapur zum sichersten Forschungsstandort in Asien“. (mg)

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