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Keine Abmahnung bei privatem Mail-Check

Management
Keine Abmahnung bei privatem Mail-Check

Keine Abmahnung bei privatem Mail-Check
In der Mittagspause darf bei Bosch ab sofort offiziell auch privat gesurft werden. Bild: Bosch
Arbeitskultur | Der Technologie- und Dienstleistungskonzern Bosch vereinfacht mit einheitlichen Regeln das mobile Arbeiten und ermöglicht seinen Mitarbeitern die private Nutzung von E-Mail, Internet und Telefon am Arbeitsplatz.

„Wir wollen den Wandel unserer Arbeitskultur weiter voranbringen, weil wir von den Vorteilen flexibler Arbeitsmodelle überzeugt sind“, begründet Christoph Kübel, Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Robert Bosch GmbH, die neuen Regeln. Mobiles Arbeiten ist bei Bosch zwar schon lange möglich. Doch bislang musste ein Chef es einzeln genehmigen, wenn ein Mitarbeiter vorübergehend an einem anderen Standort oder von zu Hause aus arbeiten wollte. Jetzt haben Mitarbeiter grundsätzlich einen Anspruch darauf, sofern die berufliche Aufgabe es zulässt. Auch im Fertigungsbereich wird laut den Gerlingern an flexiblen Lösungen gearbeitet, wie etwa teilzeitfähige Schichtarbeitsplätze oder Springersysteme.

Auch in Sachen Internetnutzung schafft das Technologieunternehmen Klarheit: Wer in der Mittagspause zum Beispiel privat im Internet surfen will oder eine Online-Überweisung abschicken möchte, kann dazu künftig bei Bosch den Firmen-Computer benutzen. Ebenfalls zu privaten Zwecken dürfen Mitarbeiter ihre geschäftliche E-Mail-Adresse oder das Firmentelefon einsetzen. In einer vernetzten Arbeits- und Lebenswelt will der Konzern seinen Mitarbeitern damit den Arbeitsalltag erleichtern.
Die neuen einheitlichen Regeln sollen laut Geschäftsführer Christoph Kübel die Zufriedenheit und die Kreativität der Mitarbeiter stärken. Zudem sollen sie Klarheit in Fragen der Arbeitszeiterfassung, des Versicherungsschutzes oder der Informationssicherheit geben. (bö) •
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