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Langfristig sicher bei kurzfristigen Geschäften

Finanzierung: Neue Variante der Hermesdeckung
Langfristig sicher bei kurzfristigen Geschäften

Langfristig sicher bei kurzfristigen Geschäften
Exportweltmeister: Bei bestimmten, förderungswürdigen Ausfuhren greifen die Exportgarantien des Bundes Bild: Hapag-Lloyd
Ein neues Instrument von Hermes erleichtert jetzt die Finanzierung von Exportgeschäften: eine Sammeldeckung für laufende Lieferungen an einen ausländische Kunden. Finanzkreditkonditionen gibt es so künftig auch für kurzfristige Geschäfte.

Neu ist eine revolvierende Finanzkreditdeckung, um kurzfristige Exportgeschäfte abzusichern. Sie wird mit dem Ziel der Bilanzentlastung der Exporteure eingeführt. Das neue Hermes-Produkt ergänzt das Angebot der Exportkreditgarantien des Bundes, wie die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG mitteilt. „Die Revolvierende Finanzkreditdeckung ist eine Sammeldeckung zu Finanzkreditkonditionen im Kurzfristgeschäft“, erläutert Karsten Großimlinghaus, Leiter Produktmanagement der Exportkreditgarantien bei Euler Hermes.

Abgesichert wird die Finanzierung von laufenden Lieferungen eines deutschen Exporteurs an einen ausländischen Geschäftspartner. Die Zahlungsziele dürfen 360 Tage, in Ausnahmen 720 Tage, nicht überschreiten. „Wichtig war es, eine attraktive und passgenaue Absicherung für die Finanzierung kurzfristiger Exportgeschäfte zu gestalten.“
Die Bank finanziert die Exportgeschäfte eines deutschen Unternehmens mit einem ausländischen Kunden. Parallel schließt sie für diesen Kredit eine Hermesdeckung, in diesem Fall eine Revolvierende Finanzkreditdeckung, ab. Der revolvierende Charakter entsteht durch die laufende Absicherung der sukzessiven Lieferung. Dafür bewilligt der Bund einen Höchstbetrag für den ausländischen Kunden und Darlehensnehmer.
Die Revolvierende Finanzkreditdeckung ist auf eine schnelle Absicherung der einzelnen Teillieferungen ausgerichtet. Deshalb greift der Schutz bereits mit dem Versandtermin, und der Exporteur kann auf eine Auszahlung durch die Bank vertrauen. Jede Lieferung meldet der Exporteur an die Bank und erhält hierfür die Auszahlung aus dem Finanzkredit, die auf den Höchstbetrag angeschrieben wird. Sobald die Zahlung des ausländischen Kunden an die Bank erfolgt ist, wird der Höchstbetrag wieder frei.
Die Hermesdeckung wird zugunsten der finanzierenden Bank übernommen. Diese ist also im Falle eines Zahlungsausfalls anspruchsberechtigt. Die Konditionen für Finanzkredite wie der Selbstbehalt von 5 % und die kürzeren Karenz- und Schadenbearbeitungsfristen werden auf die neue Deckung übertragen. „Das Angebot einer Bankendeckung zu kurzfristigen Finanzkreditkonditionen schließt eine Lücke im Angebot des Bundes“, so Großimlinghaus.
Der staatliche Deckungsschutz ist für die Banken attraktiv; denn das Risiko einer Nichtentschädigung ist gering. Insbesondere die Exporteure profitieren von der neuen Finanzkreditdeckung: Die regelmäßigen Zahlungen nach jeder Lieferung entlasten direkt die Kreditlinie. Außerdem müssen sie keinen negativen Einfluss auf ihr Rating wie im Falle eines Forderungsverkaufs befürchten.
Das Entgelt für die Revolvierende Finanzkreditdeckung entspricht den Sätzen für kurzfristige Einzeldeckungen. Hinzu kommen die Antragsgebühr und die Gebühr für die jährliche Verlängerung. Auf Basis der monatlichen Auszahlungsmeldungen wird das Entgelt der Bank in Rechnung gestellt. tv

globalisierung
Bei der Kreditversicherung ist der Ausfall von Forderungen versichert. Es gibt die Warenkreditversicherung, bei der Forderungen aus Lieferung und Leistung abgesichert werden, und die Investitionsgüterkreditversicherung. Bestimmte Risiken lassen sich durch die Exportkreditgarantie des Bundes (Hermes-Bürgschaft) absichern. Große Anbieter sind beispielsweise Atradius (früher Gerling), AXA, Coface und Euler Hermes sowie die R+V Versicherung.

Hermes-Deckung
Hermes-Bürgschaften sind Ausfuhrgewährleistungen der Bundesregierung, sie werden vielfach Hermes-Deckungen genannt. Sie schützen die deutschen Unternehmen vor Verlusten durch ausbleibende Zahlungen ihrer ausländischen Geschäftspartner: Zahlt der ausländische Abnehmer nicht, springt der deutsche Staat ein. Voraussetzung: Das Exportgeschäft muss förderungswürdig sein. Rund 90 % der übernommenen Deckungen entfielen 2005 auf Exporte in Entwicklungsländer oder in Staaten Mittel- und Osteuropas einschließlich der GUS-Länder. Die Federführung der Bürgschaften obliegt der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG.
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