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Fördergelder: Wichtige Tipps für die Antragstellung

Forschungszulagengesetz
Drei wichtige Tipps für erfolgreiche Beantragung

Drei wichtige Tipps für erfolgreiche Beantragung
Es ist ratsam, ein Entwicklungsvorhaben nicht nur für das laufende Jahr zu beschreiben, sondern als langfristiges, mehrjähriges Projekt. Bild: kinwun/stock.adobe.com
Mittelständische Unternehmen können ihre F+E-Personalkosten vom Bund bezuschussen lassen. Die Anträge müssen jedoch strategisch und präzise formuliert und vor allem die Personalkosten intern korrekt dokumentiert werden. Drei wichtige Tipps dazu gibt der Förderexperte Michael Zahm.

Jens Gieseler,
Freier Journalist in Tübingen

Unternehmen können seit dem vorigen September bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Anträge auf eine steuerliche Begünstigung für Personalausgaben ihrer Forschung und Entwicklung (F+E) stellen. Mit maximal 1 Mio. Euro pro Unternehmen und Jahr fördert der Bund 25 % der F+E-Personalkosten inklusive Arbeitgeberkosten für Vorsorgeleistungen.

Vor allem mittelständische Betriebe sollen von dem seit 1. Januar 2020 geltenden Forschungszulagengesetz profitieren. Gegenüber der klassischen Zuschussförderung durch Land, Bund oder EU ist der Antrag sehr unbürokratisch gehalten. Besonders vorteilhaft: Die Unternehmen müssen mit dem Projektstart nicht bis zur Bewilligung warten. Sie können die Zulage sogar rückwirkend beantragen.

Forschungszulagengesetz mit großem Zuspruch

„Wir sehen, dass sich aktuell sehr viele Unternehmen um diese Förderung bemühen“, sagt Michael Zahm. Doch der Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF) gibt zu bedenken, dass der Bund momentan pro Jahr lediglich rund 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen will. Wahrscheinlich werden nicht alle Anträge bewilligt oder der Staat muss die Förderung nochmals erhöhen. Trotz des unbürokratischen Verfahrens sei es entscheidend, die Anträge strategisch und präzise zu formulieren und vor allem die Personalkosten intern korrekt zu dokumentieren.

Wichtige Tipps vom Experten

Drei Tipps gibt der Förder-Versteher aus dem badischen Lahr den Unternehmen:

  • Prägnanz geht vor Vollständigkeit: Wichtig ist, dass die Unternehmen mit der sehr kurzen Beschreibung (4000 Zeichen) die Bewertungskriterien genau treffen. Da mehrere Anträge pro Firma möglich sind, sollten die Bescheinigungen zunächst für die großen und wichtigen Vorhaben gestellt werden. Später können weitere Anträge nachgereicht werden, wenn die Auswahl und Bewertung der BSFZ eindeutig sind. Der Spezialist rät, sich so möglichst früh den Rechtsanspruch auf die Zulage zu sichern, bevor es eventuell zu einer Verschärfung der Begutachtung kommt.
  • Strategische Beantragung: Es ist ratsam, ein Entwicklungsvorhaben nicht nur für das laufende Jahr zu beschreiben, sondern als langfristiges, mehrjähriges Projekt. Denn dadurch gilt die Genehmigung auch für die Folgejahre und gibt dem Unternehmen eine höhere Rechts- und Finanzierungssicherheit.
  • Genaue Dokumentation: Michael Zahm rät den Unternehmen dringend, die Personalkosten für das beantragte Projekt genau zu dokumentieren und abzurechnen. Viele Regularien sind aktuell noch nicht eindeutig. Nicht immer erfüllt die momentan in den Unternehmen praktizierte Zeiterfassung die Vorgaben. In diesem Fall kann das Finanzamt bei einer späteren Prüfung die Fördergelder wieder zurückfordern – eventuell mit Zinsen. So geschah das in Österreich, wo es eine derartige Förderung bereits länger gibt.

Mehr dazu unter:

http://hier.pro/aH7BC

Kontakt:

PFIF – Partner für Innovation & Förderung
GmbH & Co. KG
Europastraße 21
77933 Lahr/Schwarzwald
Tel. +49 7821/923 89 – 0
www.pfif.net

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