Der Wille ist da – nun geht es an die Umsetzung: Wer mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) noch keine Erfahrung hat, dem bieten zahlreiche Berater ihre Dienste an. Für Arbeitgeber, die den Bereich lieber intern betreuen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie stellen neue Mitarbeiter mit den entsprechenden Qualifikationen ein, oder sie schulen ihr eigenes Personal. Inzwischen gibt es fundierte Lehrgänge – oft mit Zertifikaten.
Beispiel SGD: Die Studiengemeinschaft Darmstadt vermittelt in ihrer Weiterbildung „Betriebliches Gesundheitsmanagement mit IHK-Zertifikat“, mit welchen Strukturen, Prozessen und Bedingungen man Arbeitsplätze gesundheitsförderlich gestaltet. Neben den Grundlagen der Gesundheitsförderung geht der Lehrgang vor allem auf die Ursachen psychischer Belastungen ein. Die Teilnehmer erfahren, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird und welche Warnsignale etwa auf einen Burnout hinweisen. Ein wichtiger Teil der Weiterbildung sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich die künftigen Gesundheitsmanager bewegen. Dazu gehört unter anderem der Umgang mit personenbezogenen Daten. Zudem wird eine breite Palette an Maßnahmen vorgestellt. Die Weiterbildung schließt mit einem IHK-Zertifikat ab.
Beispiel ILS: In einem 13-wöchigen Fernlehrgang, der pro Woche circa sechs bis acht Stunden in Anspruch nimmt, lernen die Teilnehmer zunächst die Analyse aller betrieblichen Prozess- und Einflussfaktoren kennen. Dazu gehören Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung, Arbeitszeit, Arbeitsorganisation, Arbeitswege und Sozialbeziehungen. Dabei spielt auch die Work-Life-Balance eine Rolle. Ein weiterer Aspekt ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Dabei geht es um Maßnahmen, wie Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können. Auch dieser Lehrgang schließt mit dem IHK-Zertifikat ab.
Wo diese Mitarbeiter später in der Unternehmensorganisation angesiedelt sind, sollte sich der Arbeitgeber schon vor der Weiterbildung überlegen: Beim Betriebsarzt? Beim Beauftragten für Arbeitsschutz? In der Personalabteilung? Auch wenn letztere naheliegend scheint, ist sie nicht immer die beste Lösung: „Bei der Personalabteilung denken viele an Mahnungen und Kündigungen“, gibt Stefan Buchner zu bedenken. Der Geschäftsführer der UBGM empfiehlt daher die Einrichtung einer neutralen, unabhängigen Stelle. Der Vorteil: „Ein BGM-Manager unterliegt der Schweigepflicht, und die Informationen werden separat verwertet.“