Wer Zigarettenpausen einlegt und dabei das Ausstempeln vergisst, riskiert den Job. Sogar eine fristlose Kündigung kann in dem Fall gerechtfertigt sein, berichtet t-online.de/business. Zumindest dann, wenn der Chef vorher schon abgemahnt hat. So hat das Arbeitsgericht Duisburg entschieden.
In einem dort verhandelten Fall wiesen die Richter die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin ab, die trotz einer Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbracht hatte, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen (Az.: 3 Ca 1336 / 09).
Schon im Jahr 2008 war die langjährige Beschäftigte mehrfach von ihrem Chef abgemahnt worden, weil sie sich Raucherpausen genommen hatte, ohne vorher abzustempeln. Im Betrieb war jedoch in einer verbindlichen Regelung festgelegt, dass genau das gemacht werden sollte.
Im Frühjahr 2009 stellte der Arbeitgeber fest, dass seine Mitarbeiterin sich an drei aufeinander folgenden Tagen Zigarettenpausen genehmigt hatte, ohne auszustempeln. Sie stempelte ebenfalls nicht ab, als sie mit der Arbeit wieder anfing, wie es im Betrieb eigentlich vereinbart war. Der Chef sprach der Frau schließlich die fristlose Kündigung aus, nachdem sie auch in den darauf folgenden Tagen keine Korrekturbelege zur Zeiterfassung einreichte.
Die Richter sahen angesichts des wiederholten Verstoßes – für den die Arbeitnehmerin auch keine nachvollziehbare Erklärung vortragen konnte – die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses als berechtigt an. Die Begründung: Auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung ist eine gravierende Vertragsverletzung, die das für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört.
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