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Erstmals Rechtstitel EU-weit möglich

Patentrecht
Erstmals Rechtstitel EU-weit möglich

Erstmals Rechtstitel EU-weit möglich
Bild: sebra / Fotolia
Die Bedeutung des künftigen einheitlichen Patentgerichts in Europa wird gegenüber der Einführung des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (EU-Patent) stark unterschätzt. Die Möglichkeit, Patente in einem einzigen Akt überall in der EU (mit Ausnahme von Italien und Spanien) durchsetzen oder widerrufen zu können, ist ein bedeutender Fortschritt gegenüber der heutigen Situation. Darauf hat die Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack hingewiesen. Gegenwärtig müssen Patente nicht nur in jedem Land validiert werden, in dem sie gelten sollen, sondern sie müssen auch Land für Land vor nationalen Gerichten durchgesetzt oder für nichtig erklärt werden. Ein Verletzungsverfahren in einem Land hat keinerlei Auswirkungen auf andere Länder, was regelmäßig zu mehrfachen Prozessen wegen desselben europäischen Patents (EP-Patent) in verschiedenen Ländern führt. Das ist kostspielig und birgt Probleme, wenn verschiedene nationale Instanzen zu voneinander abweichenden Entscheidungen gelangen.

Anders als der Europäische Gerichtshof, der zwar europäisches Recht spricht, aber nur zur Rechtsauslegung Stellung nimmt, wird das einheitliche Patentgericht das erste Gericht in Europa sein, das EU-weit Vollstreckungstitel zusprechen kann. Dazu zählen beispielsweise Unterlassung und Schadenersatz. Wegen dieser Wirkung ist das einheitliche Patentgericht nicht zuletzt ein Prestige-Projekt der EU, die mit dieser Institution das erste „echte“ EU-Gericht als Nukleus für ein europäisches Rechtssystem schaffen wollte.
Das einheitliche Patentgericht trägt dazu bei, einige Makel des bisherigen EP-Patents (Bündelpatent) zu überwinden. Zum einen ist die Validierung in jedem Staat erforderlich, für den das Patent wirksam sein soll. Neben den Kosten für die Übersetzungen und nationale Patentanwälte fallen in den betroffenen Staaten jährlich Gebühren an, um das Patent aufrechtzuerhalten. Zum anderen erzeugt die separate Durchsetzung oder Nichtigerklärung vor nationalen Gerichten mehrfach Kosten für Gerichte und Anwälte. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Verletzungs- oder Bestandsfrage in den einzelnen Jurisdiktionen unterschiedlich beurteilt wird. „Diese Nachteile werden durch das künftige einheitliche Patentgerichtssystem weitgehend beseitigt”, so Gottfried Schüll, Partner bei Cohausz & Florack.
Am Ende eines klassischen EP-Erteilungsverfahrens erhalte der Patentinhaber auf Antrag ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Diese neuen EU-Patente ließen sich künftig – ebenso wie die bereits bestehenden EP-Patente – sehr viel einfacher durchsetzen oder für nichtig erklären. „Früher musste man in jedem Land nationale Titel erstreiten und vollstrecken. Künftig muss man nur noch einmal einen Titel erstreiten und kann diesen dann national überall vollstrecken”, erläutert Schüll.
Der Düsseldorfer Patentanwalt erwartet einen weiteren positiven Effekt durch das neue europäische Patentstreitregelungssystem, weil sich die Durchsetzbarkeit von Patenten in einigen Mitgliedsstaaten grundlegend ändern dürfte. In einer Mehrzahl der EU-Mitgliedsstaaten ist die Durchsetzung von Patenten in der Vergangenheit an praktischen Hindernissen, wie etwa langen Verfahrensdauern und nicht ausreichend qualifizierten Richtern, regelmäßig gescheitert. Die erstmals erlangte Durchsetzbarkeit in diesen Staaten kann dort und damit in der EU insgesamt das Klima für Innovationen entscheidend verbessern.
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