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Falscher Stundenzettel führt zu fristloser Kündigung

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Falscher Stundenzettel führt zu fristloser Kündigung

Falscher Stundenzettel führt zu fristloser Kündigung
Bild: sebra / Fotolia
Dokumentiert ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit vorsätzlich falsch, kann das Arbeitsverhältnis außerordentlich gekündigt werden. Darauf verweist der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus-Dieter Franzen unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2012.

Die Arbeitnehmerin erfasste ihre tägliche Arbeitszeit durch handschriftliche Selbstaufzeichnung für jeweils einen Monat auf sogenannten Zeitsummenkarten. Der Arbeitgeber warf ihr vor, für sechs Tage Arbeitszeit von insgesamt 12,5 h eingetragen zu haben, obwohl sie zu den angegebenen Zeiten tatsächlich nicht gearbeitet hat und kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos.
Die gegen die Kündigung gerichtete Klage der Arbeitnehmerin blieb in zwei Instanzen erfolglos. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber auf eine korrekte Dokumentation der Arbeitszeit vertrauen können. Überträgt er den Nachweis der geleisteten Arbeitszeit seinen Mitarbeitern selbst und macht ein Arbeitnehmer „wissentlich und vorsätzlich“ falsche Angaben, bedeutet dies in der Regel einen schweren Vertrauensmissbrauch. Dabei kann bereits ausreichen, wenn der Beschäftige die abgeleiteten Stunden nicht zeitnah erfasst, da er damit fehlerhafte Einträge billigend in Kauf nehme, so Franzen.
Das Urteil folgt im Wesentlichen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Dies hatte in einem vergleichbaren Fall im Juni 2011 ähnlich entschieden und ausgeführt, dass der vorsätzliche Verstoß gegen die Dokumentationspflicht geeignet ist, das Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Zur Begründung führten die Bundesrichter aus, dass die Störung des Vertrauensverhältnisses vor allem dann besonders schwer wiegt, wenn der Arbeitgeber nur schwer kontrollieren kann, ob die Daten korrekt angegeben wurden.
Klaus-Dieter Franzen, Bremen
Weitere aktuelle Rechtsmeldungen gibt es auf der Website des Verbandes deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA) www.vdaa.de
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