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Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
Transparenz für Umwelt und Menschenrechte

Transparenz für Umwelt und Menschenrechte
Das neue Gesetz verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Bild: j-mel/stock.adobe.com
Durch das Lieferkettensorgfaltsgesetz wächst der Druck auf Unternehmen, die Nachhaltigkeit bei ihren Lieferanten zu überwachen. Qualitätsmanagement-Software bietet viele Funktionen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen – wie etwa Audit-Management oder Lieferantenbewertung.

» Markus Strehlitz, freier Journalist, Mannheim

Transparenz in die Lieferketten zu bringen, ist aus vielen unterschiedlichen Gründen für Unternehmen wichtig. In einem knappen Jahr wird noch ein weiterer hinzukommen. Zum 1.1.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltsgesetz (LkSG) in Kraft. Dieses verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechts- und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Die Firmen tragen somit Verantwortung, ihre Lieferkette unter den entsprechenden Aspekten zu managen.

Diese Sorgfaltspflicht bezieht sich dabei auf die gesamte Lieferkette. Diese „umfasst alle Schritte, die im Inland und im Ausland zu der Herstellung eines Produktes oder zu der Erbringung einer Dienstleistung notwendig sind. Dazu zählen auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen“, schreibt Sepinaz Kuska, Leiterin des Fachbereichs Managementsysteme bei TÜV Rheinland Consulting, in einem Blogbeitrag für den CAQ-Anbieter Böhme & Weihs.

Das Gesetz gilt zunächst nur für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 3.000. Ab 2024 müssen dann auch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern die Anforderungen erfüllen.

Doch unabhängig von der Größe gibt es für kein Unternehmen einen Grund, noch zu warten. Rechtsanwalt Daniel Wuhrmann hat schon im vergangenen Jahr in seiner Kolumne für Quality Engineering geschrieben, dass es fatal sei, die Umsetzung von Corporate Social Responsibility im eigenen Unternehmen und vor allem auch bei den wirtschaftlichen Partnern nicht umgehend zu analysieren und Maßnahmen abzuleiten. Denn auch wenn die Regelung das eigene Unternehmen nicht unmittelbar trifft, weil etwa die Mitarbeiterzahl unter dem Schwellenwert liegt, wird wohl jede Firma mit dem Gesetz in Berührung kommen. Denn die betroffenen Unternehmen würden ihr gesamtes wirtschaftliches Umfeld in die Umsetzung der vorgegebenen Bedingungen einbinden, so Wuhrmann.

Zu den Sorgfaltspflichten zählt unter anderem die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagements beziehungsweise die Anpassung des bestehenden Risikomanagements an das LkSG. Dieses ist laut Kuska in allen Geschäftsabläufen zu verankern, welche die Risikominimierung beeinflussen können – etwa im Vorstand, in der Compliance-Abteilung oder im Einkauf. Die Risikoanalyse und die daraus abzuleitenden Präventionsmaßnahmen müssen spezifisch für die Lieferkette sein. „Standardlösungen gibt es nicht“, so Kuska. Ziel eines solchen Risikomanagements ist es, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und die Sachverhalte zu bearbeiten, die sie verursacht haben.

Durch das LkSG gewinnt auch das Lieferantenmanagement noch mehr an Bedeutung. Die richtige Auswahl, Bewertung und Qualifizierung der Lieferanten wird entscheidend, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen die Anforderungen in Sachen Nachhaltigkeit erfüllt. Angesichts wachsender Komplexität der Lieferketten stellt dies aber auch eine Herausforderung dar.

Eine wichtige Rolle, um diese zu bewältigen, wird das Qualitätsmanagement (QM) spielen. Durch seine zentrale Rolle ist es bestens geeignet, alle Daten zum Thema Nachhaltigkeit zusammenzuführen – inklusive denen zur Lieferkette.

Dieser Ansicht sind auch die Experten beim CAQ-Software-Hersteller Babtec. Normative und gesetzliche Anforderungen fänden im Qualitätsmanagement längst Berücksichtigung, heißt es auf der Website von Babtec. „Die Risikoeinschätzung, mittels derer potenzielle Risiken frühzeitig aufgedeckt werden, der Onboarding-Prozess eines Lieferanten sowie die Überprüfung dessen wirtschaftlichen Handelns sind nur einige Beispiele.“ Software-Lösungen für das QM bieten bereits eine ganze Reihe von Modulen, um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden. Sie bieten etwa Funktionen für das regelmäßige Auditieren der Lieferanten und ein strukturiertes Lieferanten-Onboarding. Auch die Lieferantenbewertung lässt sich mit entsprechender Software umsetzen. So stellt zum Beispiel Babtec ein Lieferanten-Cockpit bereit, mit dem sich Lieferanten bewerten und klassifizieren lassen. Dieses helfe dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, die Qualität von und Beziehungen zu Lieferanten gezielt weiterzuentwickeln und Mehrkosten durch eine unzureichende Lieferanten-Performance zu vermeiden, heißt es von Herstellerseite. Die Ergebnisse der Bewertungen werden dem Lieferanten zur Verfügung gestellt. Gemeinsam lassen sich dann Maßnahmen zur Optimierung definieren. Laut Lutz Krämer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Babtec, sollte die Software auch die Zusammenarbeit innerhalb der Lieferkette sinnvoll unterstützen. Das beinhaltet zum Beispiel Möglichkeiten, Qualitätsaufgaben wie Warenprüfungen und Reklamationen gemeinsam mit Geschäftspartnern bearbeiten zu können.

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