Ein Arbeitnehmer ist bei einer Dienstfahrt mit seinem Privatwagen für den Zustand des Autos selbst verantwortlich. Im Schadenfall kann er keine Ansprüche an seinen Arbeitgeber stellen. Im vorliegenden Fall hatte eine Lackiererin auf der Rückfahrt von einem Arbeitseinsatz einen Unfall erlitten, weil ein schadhafter Reifen an ihrem Auto geplatzt war.
Die Frau hatte daraufhin Schadenersatz von ihrem Arbeitgeber eingefordert, weil es sich um eine Dienstfahrt gehandelt hatte. Das Gericht lehnte die Forderung ab. Der Arbeitgeber müsse nicht haften, wenn ein Unfall durch Mängel an einem Privatwagen verursacht wird, von denen er keine Kenntnis habe.
(LAG Düsseldorf, Az.: 14 Sa 823/05)
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