Startseite » News »

Bei Krankheit darf der Chef Teilzeit anordnen

RECHT
Bei Krankheit darf der Chef Teilzeit anordnen

Bescheinigt ein Arzt, dass ein Beschäftigter auf Dauer seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, darf der Chef die Arbeitszeit reduzieren. In dem verhandelten Fall konnte ein Lagerist seine bisherige Tätigkeit laut Attest nicht mehr ausüben. Sein Chef sprach daher eine Änderungskündigung aus. Der Mitarbeiter sollte künftig an einem anderen Arbeitsplatz zu zwei Drittel seiner bisherigen Arbeitszeit beschäftigt werden, was mit Gehaltseinbußen verbunden war. Es kam zum Streit.

Das Gericht folgte den Argumenten des Arbeitgebers: Haben Unternehmen keine Vollzeitstelle, die der Beschäftigte trotz seines Krankheitsbildes bewältigen kann, darf er auf eine Teilzeitstelle gesetzt werden. (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 15 Ca 10479/03)
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de