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Dekra baut Werkstoffprüfung in Deutschland aus

Prüfkonzern übernimmt ZfP-Spezialist Incos
Dekra baut Werkstoffprüfung in Deutschland aus

Dekra baut Werkstoffprüfung in Deutschland aus
Die Inspektion von technischen Anlagen und Produkten, Herstellerabnahmen sowie Bau- und Schweißüberwachung gehören zu den Kernkompetenzen der Incos GmbH (Bild: Dekra)
Der internationale Prüfkonzern Dekra übernimmt zu 100 Prozent die Anteile an dem Unternehmen Incos GmbH Ingenieurbüro in Ingolstadt. Dekra baut damit in Deutschland sein Portfolio für die zerstörungsfreie Werkstoffprüfung (ZfP) wesentlich aus. „Gerade im Bereich der Energie- und Prozessindustrie sehen wir in Europa den Bedarf nach einer starken kundenorientierten Alternative zu den derzeitigen Anbietern“, begründet Mark Thomä, Mitglied des Vorstands der Dekra SE und Leiter des Geschäftsbereichs Dekra Industrial, den Zukauf.

Incos verfügt über Standorte in Ingolstadt sowie Nürnberg, beschäftigt 130 Mitarbeiter und erwirtschaftete 2010 einen Umsatz von rund 13,6 Mio. Euro. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die klassische zerstörungsfreie Werkstoffprüfung. Dazu zählen beispielsweise Durchstrahlungs-, Ultraschall- und Oberflächenrissprüfungen sowie Dichtheits- und Sichtprüfungen. Haupteinsatzbereiche sind die Prozessindustrie, der Anlagen- und Rohrleitungsbau und die Luftfahrtindustrie. Darüber hinaus übernimmt Incos die Inspektion von technischen Anlagen und Produkten, Herstellerabnahmen sowie Bau- und Schweißüberwachung. „Durch den Gesellschafterwechsel stellen wir die Zukunft des Unternehmens auf eine sichere Basis“, sagt Stephan Schreiner, geschäftsführender Gesellschafter von Incos.
Das Unternehmen soll in diesem Jahr mit der Einheit Dekra Material Testing (DMT) zusammengeführt werden. Das Incos-Management bleibt laut Dekra in führender Position erhalten. Organisatorisch eingebunden wird die Unternehmenseinheit in die neugeschaffene Dekra Service Unit „Material Testing and Inspection“, in der das weltweite Werkstoffprüfgeschäft des Konzerns gebündelt werden soll. Die Übernahme steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundeskartellamtes.
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