Für die Lärmbelastung am Arbeitsplatz gelten ab 2006 europaweit niedrigere Grenzwerte, meldet der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Berlin. Am 15. Februar endet die Umsetzungsfrist für die neu gefasste EU-Lärm-Richtlinie. Nach deren Vorgaben müssen Arbeit-geber bereits ab einer durchschnittlichen Lärmbelastung am Arbeitsplatz von 80 DbA (bislang 85 DbA) pro Tag einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Dieser ist ab 85 DbA (bislang 90 DbA) verpflichtend zu tragen. Als Arbeitsschutzinstitutionen stehen die Berufsgenossenschaften den Unternehmen beratend zur Seite.
Für die betriebliche Prävention hat der Lärm eine große Bedeutung: EU-Schätzungen zufolge sind europaweit etwa 60 Millionen Arbeitnehmer während einem Viertel ihrer Arbeitszeit Lärm ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit gehört in der Europäischen Union zu den am häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten.
Teilen: