Die Bundesregierung spannt Unternehmen einen Rettungsschirm, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unverschuldet in Liquiditätsengpässe geraten und deren Arbeitsplätze bedroht sind. Hierfür wurde jetzt ein Wirtschaftsstabilisierungsfond errichtet, der die geplanten Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzt. Die Instrumente dieses Fond sind:
- ein Garantierahmen von 400 Mrd. Euro, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen)
- eine Kreditermächtigung über 100 Mrd. Euro zur Kapitalstärkung von Unternehmen (Rekapitalisierung)
- eine weitere Kreditermächtigung über 100 Mrd. Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme
Hierfür müssen die Unternehmen laut Angaben der Bundesregierung mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen:
- eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro
- mehr als 50 Mio. Euro Umsatz
- mehr als 249 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Im Einzelfall kann auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen geprüft werden, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.
Um diese und weitere Hilfen zu finanzieren, hat das Bundeskabinett einen Nachtragshaushalt für 2020 auf den Weg gebracht und plant 122,5 Mrd. Euro für zusätzliche Maßnahmen ein. Der Bundeshaushalt sieht demzufolge für 2020 statt 362 Mrd. Euro nun Gesamtausgaben in Höhe von 484,5 Mrd. Euro vor.
Um die enormen Belastungen zu finanzieren, müssten Kredite in Höhe von 156 Mrd. Euro aufgenommen werden, heißt es. Damit werde die Obergrenze der Schuldenregel deutlich überschritten, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.
Weitere Informationen zum KfW-Sonderprogramm 2020 gibt es HIER.
Das Wichtigste zum KfW-Förderkredit für etablierte Unternehmen lesen Sie HIER.
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