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Nationale Plattform für die Elektromobilität etabliert sich

Gemeinsame Erklärung von Bundesregierung und deutscher Industrie
Nationale Plattform für die Elektromobilität etabliert sich

Nationale Plattform für die Elektromobilität etabliert sich
Jedes 45. Fahrzeug in Deutschland soll im Jahr 2020 einen elektrischen Antrieb haben. Bild: Siemens.
Die Bundesregierung und die deutsche Industrie haben in einer gemeinsamen Erklärung eine „nationale Plattform Elektromobilität“ mit sieben Arbeitsgruppen gestartet. Experten aus der Energie- und Automobilwirtschaft sollen die Marktchancen bei der Elektromobilität ausloten. Denn Deutschland will auf diesem Gebiet Innovationsführer werden.

Im Jahr 2020 sollen mindestens 1 Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren – also jedes 45. Fahrzeug. Mit diesem Ziel startete Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin eine „nationale Plattform Elektromobilität“ mit sieben Arbeitsgruppen. Eine zukunftsfähige Mobilität steht auf vielen Säulen und ist für den Wirtschafts- und Technologiestandort Deutschland von herausragender Bedeutung. Die Weichen hierfür soll die „nationale Plattform Elektromobilität“ stellen. Die deutsche Wirtschaft liefert innovative Technologien, Konzepte und Lösungen für eine nachhaltige Mobilität von morgen. Die Politik setzt dafür geeignete Rahmenbedingungen und Impulse; sie stärkt so das Industrieland Deutschland und verbessert den Klimaschutz. Die Industrie soll entlang der gesamten Wertschöpfungskette zusammenarbeiten – vom Rohstoff über das Elektrofahrzeug bis zum Recycling der Werkstoffe in branchenübergreifenden, technologieorientierten Netzwerken.

Die Teilnehmer etablieren eine Nationale Plattform Elektromobilität mit den folgenden 7 Arbeitsgruppen, die konkrete Vorschläge für die Erreichung der Ziele des Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität erarbeiten:
  • AG Antriebstechnologie
  • AG Batterietechnologie
  • AG Ladeinfrastruktur und Netzintegration
  • AG Normung, Standardisierung und Zertifizierung
  • AG Materialien und Recycling
  • AG Nachwuchs und Qualifizierung
  • AG Rahmenbedingungen
Im Bereich des Straßenverkehrs existieren zahlreiche Konzepte: von einer Optimierung des Verbrennungsmotors und der schrittweisen Hybridisierung über alternative Kraftstoffe bis hin zu Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeugen. Neben dem bereits erfolgreich gestarteten Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NIP) werden komplementär mit dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität nunmehr die Batterietechnologie und die Technologien für elektrische Antriebe verstärkt verfolgt. Damit die angestrebten Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden können, wird sich der Verkehr in 40 Jahren überwiegend auf alternative Kraftstoffe und innovative Antriebstechnologien stützen müssen. Die Sicherung der Mobilität unter Einbeziehung von Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit ist die zentrale Herausforderung. Die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie wird hier-bei einen wesentlichen Beitrag leisten: Fahrzeuge mit Elektroantrieb verursachen weder lokale CO2-Emissionen noch Luftschadstoffe. Sie sind leise und reduzieren den erdölbasierten Kraftstoffverbrauch. Die Erreichung der klimapolitischen Ziele ist eng mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien verbunden. Der zusätzliche Gesamtbedarf an elektrischer Energie für Elektrofahrzeuge wird durch Strom aus erneuerbaren Energien – entsprechend der Festlegung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität – gedeckt.
Bundesregierung und Industrie sind sich einig, dass folgende Ziele erreicht werden sollen:
  • Technologieführerschaft bei den notwendigen Schlüsselkomponenten und Marktführer-schaft im Bereich Elektromobilität. Dazu werden die Kernkompetenzen der deutschen Industrie in ihrer gesamten Wertschöpfungskette genutzt.
  • Auf- und Ausbau von Arbeitsplätzen in der Elektromobilität in Deutschland, sowie Sicherung von zukunftsorientierten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen in den beteiligten Branchen
  • CO2-Emissionsminderung und kontinuierlich wachsender, langfristig substanzieller Bei-trag zur Erreichung der politischen Klimaschutzziele.
  • Reduzierung der Kosten künftiger Elektrofahrzeuge zur Steigerung der wirtschaftlichen Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit.
  • Errichtung einer bedarfsgerechten, intelligenten und wirtschaftlichen Lade- und Netzinfra-struktur sowie Erhalt der hohen Netzstabilität und verbesserte Netzintegration der Erneuerbaren Energien.
  • Reduzierung des erdölbasierten Kraftstoffverbrauchs und Erhalt der Versorgungssicher-heit
  • Enge, branchenübergreifende Kooperation innerhalb der Wertschöpfungskette für die erforderliche Produkt- und Produktionstechnologieentwicklung.
  • Festigung und Ausbau der Werkstoff- und Materialkompetenz einschließlich Recycling
  • Enge Kooperation mit anderen europäischen Ländern bei der Definition von Rahmenbe-dingungen, Normen und Standards sowie deren Umsetzung auf internationaler Ebene.
Dazu vereinbaren Bundesregierung und Industrie die folgenden gemeinsamen Maßnahmen:
  • Die Industrie wird aktiv daran mitwirken, die erforderlichen Angebote zu unterbreiten, um die Ziele des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität (1 Million Fahrzeuge in 2020 in Deutschland) zu erreichen. Diese Zielerreichung hängt neben den produktbezogenen Angeboten natürlich auch von den Rahmenbedingungen ab.
  • Die Energiewirtschaft erstellt ein Konzept für den wirtschaftlichen Ausbau der Infrastruktur in den nächsten Jahren zur Sicherstellung einer diskriminierungsfreien, marktkonformen und bedarfsgerechten Versorgung mit Ladestationen
  • Die Industrie wird ihre Anstrengungen für Forschung und Entwicklung für Elektromobilität weiter verstärken. Allein die Automobilindustrie wird in den nächsten Jahren voraussichtlich rund 20 Mrd. Euro pro Jahr in Forschung und Entwicklung investieren, wobei ein maßgeblicher Teil dieser Aufwendungen in Elektromobilität, kraftstoffeffiziente Fahrzeuge sowie andere energiesparende Maßnahmen investiert wird.
  • Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs verabreden Industrie und Politik gemeinsame Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung und Wissenschaft
  • Industrie und Bundesregierung erarbeiten gemeinsam eine „Ressourcenstrategie Elektromobilität“.
  • Die Bundesregierung setzt sich – basierend auf den Erkenntnissen aus konkreten Flottenversuchen – auf EU-Ebene für eine mehrfache Anrechnung von Fahrzeugen mit weniger als 50 Gramm CO2/km auf die CO2-Flotten-Ziele bis 2020 ein.
  • Die Bundesregierung wird mit den Ländern und den Kommunen über Änderungen des Ordnungsrechts (z.B. Straßenverkehrsordnung sowie andere einschlägige Gesetze) beraten und Möglichkeiten erörtern, wie Genehmigungsverfahren z.B. für Ladesäulen vereinfacht und beschleunigt werden können.
  • Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur und -nutzung optimieren und anstehende regulatorische Fragen zügig klären.
  • Die Bundesregierung prüft im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für Fuhrparks in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Beschaffungsinitiative für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g/km zu starten. Gleichzeitig werden Gespräche mit Ländern und Kommunen sowie privaten Flottenbetreibern geführt, in gleicher Weise initiativ zu werden.
  • Im Rahmen eines gemeinschaftlichen Konzeptes zur Förderung der Entwicklung moderner Antriebstechnologien wird die Bundesregierung im Rahmen der geltenden Finanzplanung und der Beschlüsse zur Förderung von F&E bei den Haushaltsaufstellungen bis 2013 zur Herstellung von Planungssicherheit für F&E-Vorhaben durch Priorisierung gezielt Mittel bereit stellen. Einen Schwerpunkt wird dabei die Förderung der Elektromobilität bilden. Mögliche Förderschwerpunkte sind: Batteriezellen und Batteriesysteme (insbesondere industrielle Fertigung in D), Elektromotor und Leistungselektronik, Netzintegration, Speichermanagement, Ladesysteme, Recyclingverfahren sowie kontinuierliche Weiterentwicklung und Ausbau von Modellregionen zu Pilotregionen
Im Rahmen der Nationalen Plattform soll in einem ersten Schritt noch im Laufe des Jahres 2010 eine Zwischenbilanz der Arbeit der Arbeitsgruppen gezogen und erste konkrete Vorschläge erarbeitet werden. Die Bundesregierung wird anschließend über den konkreten Umfang von Beitragen zur Förderung von Forschung und Entwicklung entscheiden.
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