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Einführung der E-Rechnung

Einführung der E-Rechnung
Nicht alle Unternehmen sind auf die E-Rechnung vorbereitet

Nicht alle Unternehmen sind auf die E-Rechnung vorbereitet
Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden als E-Rechnung einreichen. Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com

Ab dem 27. November 2020 müssen Unternehmen in Deutschland Rechnungen an Bundesbehörden als E-Rechnung einreichen. Ein Großteil der Wirtschaft hat ihre Bedeutung bereits anerkannt. So messen ihr 81 % der Unternehmen eine große oder sehr große Relevanz bei, dies geht aus einer Umfrage des Digitalverbands Biktom hervor.

„Es stimmt optimistisch, dass sich die Unternehmen mit dem Thema E-Rechnung auseinandersetzen. Gleichwohl beobachten wir, dass längst noch nicht alle Rechnungen nach dem vorgegebenen strukturierten Format stellen oder empfangen“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom.

So übermitteln aktuell 30 % der Unternehmen bereits E-Rechnungen. „Automatisierte Rechnungsprozesse vermeiden Fehler und sorgen für mehr Wirtschaftlichkeit“, meint Britze. „Alle Unternehmen sollten sich jetzt mit dem Thema E-Rechnung befassen.“

Rechnungen in anderen Formaten könnten abgehlehnt werden

Ab dem 27. November dürfen Unternehmen Kosten von über 1.000 Euro für Dienstleistungen oder Produkte nur noch digital bei Bundesbehörden geltend machen. Rechnungen in anderen Formaten können laut Gesetz abgelehnt werden.

Die E-Rechnung muss dabei in einem bestimmten strukturierten Format erstellt werden und eine automatische Verarbeitung ermöglichen. „Eine lediglich elektronisch versendete Rechnung – beispielsweise eine Rechnung, die als PDF an eine E-Mail angehängt ist – wird nicht als E-Rechnung verstanden“, so Britze. Die Einführung der elektronischen Rechnung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die den grenzüberschreitenden Handel des europäischen Binnenmarktes stärken soll.

Es sei laut Verband zu erwarten, dass von der Regelung eine erhebliche Impulswirkung für die gesamte Wirtschaft ausgeht und künftig auch Unternehmen untereinander verstärkt auf die elektronische Rechnung setzen. Gleichwohl erstellt aktuell noch ein Drittel der Unternehmen Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform (33 %), so weitere Ergebnisse. Im Rahmen der Umfrage wurden Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und IT-Leiter von 1.104 Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten in Deutschland sowie die Leiter von 51 Organisationen der Öffentlichen Verwaltung im Mai und Juni 2020 telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.

Um kleine, mittlere und große Organisationen bei der Umstellung zu unterstützen, hat der Bitkom das Faktenpapier „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“ veröffentlicht. „Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen benötigen häufig Unterstützung, um den Weg der digitalen Transformation des elektronischen Rechnungsaustausches erfolgreich zu beschreiten“, so Britze.

Verbreitung der E-Rechnung ist gestiegen

Konkret erstellen mittlerweile 65 % der Organisationen mindestens die Hälfte ihrer Rechnungen elektronisch, allerdings nur etwa die Hälfte davon in einem strukturierten Format, das die Kriterien erfüllt. Nach Jahren der Stagnation bei der Verbreitung der E-Rechnung gibt es allerdings auch deutliche Lichtblicke: Während im Jahr 2016 21 % der befragten Unternehmen und im Jahr 2018 lediglich 19 % ein strukturiertes Rechnungsformateingesetzt haben, so ist die Verbreitung in Deutschland in diesem Jahr auf 30 % angestiegen.

Darüber hinaus lässt sich durch die Marktzahlen aufzeigen, dass Großunternehmen und öffentliche Verwaltungen –bei denen teilweise Annahmeverpflichtungen bestehen –zu den Vorreiterndes elektronischen Rechnungsaustausches gehören.

Kontakt:

Bitkom e.V.
Albrechtstraße 10
10117 Berlin-Mitte
Tel. +49 30 27576–111
www.bitkom.org

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