Seit dem 22. Juli gilt die europäische RoHS-II-Richtlinie (EU-RL 2011/65/EU) auch für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Hersteller und Importeure sollten deshalb sicherstellen, dass alle verwendeten Teile zukünftig den RoHS-Anforderungen entsprechen, raten Experten der Prüfgesellschaft Dekra. Die Anforderungen umfassen insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten für die Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom VI und die Flammschutzmittel PBB und PBDE.
Die Grenzwerte beziehen sich dabei immer auf das homogene Material, das heißt, sie gelten beispielsweise auch für Beschichtungen. Außerdem muss der Hersteller oder der Importeur eine RoHS-Konformitätserklärung erstellen. Beim Zusammenstellen der technischen Dokumentation sollte er sich an der DIN EN 50581 orientieren und entsprechende Compliance-Prozesse aufbauen.
Manche Produkte sind weiterhin von RoHS ausgenommen, da zahlreiche produktspezifische und stoffspezifische Ausnahmen weiter gelten. In Zweifelsfällen raten die Dekra-Experten dazu, einen Fachmann hinzuzuziehen, um die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelungen zu prüfen. (bö)
Quelle: Dekra