Startseite » News »

RoHS gilt seit Juli auch für industrielle Kontrollgeräte

Schadstoffe in Elektrogeräten
RoHS gilt seit Juli auch für industrielle Kontrollgeräte

RoHS gilt seit Juli auch für industrielle Kontrollgeräte
Die Europäische RoHS-II-Richtlinie regelt Schadstoffanforderungen an Elektro- und Elektronikgeräte (EEE). Bild: Dekra

Seit dem 22. Juli gilt die europäische RoHS-II-Richtlinie (EU-RL 2011/65/EU) auch für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Hersteller und Importeure sollten deshalb sicherstellen, dass alle verwendeten Teile zukünftig den RoHS-Anforderungen entsprechen, raten Experten der Prüfgesellschaft Dekra. Die Anforderungen umfassen insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten für die Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom VI und die Flammschutzmittel PBB und PBDE.

Die Grenzwerte beziehen sich dabei immer auf das homogene Material, das heißt, sie gelten beispielsweise auch für Beschichtungen. Außerdem muss der Hersteller oder der Importeur eine RoHS-Konformitätserklärung erstellen. Beim Zusammenstellen der technischen Dokumentation sollte er sich an der DIN EN 50581 orientieren und entsprechende Compliance-Prozesse aufbauen.

Manche Produkte sind weiterhin von RoHS ausgenommen, da zahlreiche produktspezifische und stoffspezifische Ausnahmen weiter gelten. In Zweifelsfällen raten die Dekra-Experten dazu, einen Fachmann hinzuzuziehen, um die Anwendbarkeit der Ausnahmeregelungen zu prüfen. (bö)

Quelle: Dekra

Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Tipps der Redaktion

Unsere Technik-Empfehlungen für Sie

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de