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Import-Logistik: Umwandlungsverfahren spart Kosten ein

Potenziale für eine effizinte Import-Logistik
Umwandlungsverfahren spart Kosten ein

Umwandlungsverfahren spart Kosten ein
Die Verzollung der Waren wird selten hinterfragt. Bild: tang90246/Fotolia
Soll die Supply Chain wirtschaftlich effizient sein, geraten oft Frachtkosten ins Visier. Der letzte Part der Lieferkette, die Verzollung der Waren, hingegen wird selten hinterfragt. Dies kann sich aber lohnen, wie das Umwandlungsverfahren zeigt.

Im Zollkodex der EU sind unterschiedliche Zollverfahren für den Import vorgesehen. Vielen Unternehmen ist jedoch gar nicht bewusst, dass sie durch die Wahl des richtigen Verfahrens erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen können. So wird etwa das Umwandlungsverfahren immer dann interessant, wenn zollpflichtige Einzelkomponenten aus Drittländern importiert werden müssen, um auf deutschem Boden Halb- oder Fertigerzeugnisse zu produzieren.
Was genau steckt hinter der „Umwandlung“?
Der Begriff „Umwandlung“ bezeichnet bestimmte Be- oder Verarbeitungsvorgänge von importierten Vorprodukten im Zollgebiet der EU. Die im Rahmen des Umwandlungsverfahrens hergestellten Erzeugnisse können dann in den zollrechtlich freien Verkehr der EU überführt werden. Die Umwandlung bietet also immer dann einen wirtschaftlichen Vorteil, wenn das Endprodukt mit weniger Zollabgaben (Zollsatz) belegt ist als die importierten Einzelkomponenten. Das gilt zum Beispiel für Alufelgen, die als Rohlinge in China eingekauft und in Deutschland bearbeitet werden – inklusive Design, Beschichtung und Veredelung. Normalerweise wären beim Import der Alufelgen Anti-Dumping-Zölle von 22,3 % fällig. Wird jedoch das Umwandlungsverfahren angewandt, kann der Importeur diese Kosten einsparen. Ein weiteres Beispiel ist die Herstellung von Ringordnern, die auch im digitalen Zeitalter noch in jedem Büro ihren festen Platz haben. Die Mechanik für die Ringordner ist mit einem Zollsatz von 2,7 % und einem Anti-Dumping-Zoll von 78,8 % belegt. Werden nur die Einzelkomponenten für die Mechanik importiert, fallen zwar die regulären 2,7 % an, der Anti-Dumping-Zoll von 78,8 % jedoch entfällt.
Eine enorme Ersparnis – und eine interessante Option für Unternehmen zahlreicher Branchen: Das Umwandlungsverfahren kann beispielsweise auch dann zum Einsatz kommen, wenn die importierten Komponenten aufgrund technischer Vorschriften und Normen nachbearbeitet bzw. verändert werden müssen, bevor sie für den zollrechtlich freien Verkehr in der EU zugelassen werden können. Um die Nutzenpotenziale voll auszuschöpfen, müssen Interessierte Unternehmen jedoch zunächst ihre „Hausaufgaben“ machen und eine detaillierte Kosten-Nutzen-Rechnung erstellen. Wie viele Zollabgaben werden pro Jahr für die betreffenden Einzelkomponenten gezahlt? Wie viel Aufwand muss intern betrieben werden, um etwa Bewilligungsanträge zu schreiben, Produktionszahlen bereitzustellen und die erforderlichen Zollanmeldungen vorzunehmen? Gerade kleine und mittelständische Unternehmen stoßen dabei in puncto Know-how und Ressourcenverfügbarkeit schnell an ihre Grenzen.
Externe Experten übernehmen die Abwicklung
Eine Lösung kann die Zusammenarbeit mit kompetenten externen Dienstleistern sein. Die Spezialisten von Hermes Germany etwa verfügen über 40 Jahre Logistikerfahrung und können die gesamte Supply Chain hinsichtlich der zollrechtlichen Möglichkeiten abklopfen. Nach einem unverbindlichen Erstkontakt erhalten die Kunden eine echte One-Stop Shop Solution: Hermes Germany prüft, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für das Umwandlungsverfahren gegeben sind, ermittelt die vorhandenen Einsparpotenziale und berät die Unternehmen bei der Optimierung interner Abläufe. Zum Service-Paket gehören die Beantragung sämtlicher Bewilligungen bei den Zollbehörden inklusive wirtschaftlicher Begründung ebenso wie die anschließende Zollabfertigung und die Koordination mit den zuständigen Behörden. Die Bewilligungsanträge werden dabei auf Erfolgshonorar-Basis berechnet – also nur, wenn die Behörden das Umwandlungsverfahren tatsächlich bewilligen. Aufgabe des Auftraggebers bleibt es lediglich, die erforderlichen internen Informationen für den Zoll zu beschaffen, also beispielsweise die Produktionszahlen aus dem Warenwirtschaftssystem bereitzustellen. Für die Bearbeitung der Anträge bei den Zollbehörden vergehen dann in der Regel rund zwei Wochen; Bewilligungen für das Umwandlungsverfahren stellt das Hauptzollamt für drei Jahre aus.
Unter dem Strich ergibt sich für die Unternehmen ein klarer Wettbewerbsvorteil: Durch die Einsparung von Zollabgaben erhöht sich die Gewinnmarge; Endprodukte können unter Umständen günstiger angeboten werden. Und auch der Zeitaufwand beschränkt sich auf die Bereitstellung der Produktionszahl bzw. der Daten über verbrauchte Materialien für den Zoll. Eine Investition, die sich durch eine schnellere, kostensparende Importabfertigung auf lange Sicht auszahlt. (dk)
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