Unternehmer dürfen während einer lang anhaltenden Krankheit eines Mitarbeiters dessen Arbeitsplatz wegrationalisieren und ihm kündigen. Im verhandelten Fall war der Mitarbeiter rund ein Jahr krankgeschrieben. Als er nach seiner Genesung an den Arbeitsplatz zurückkehren wollte, erhielt er die betriebsbedingte Kündigung. Die Firma hatte während der Abwesenheit eine größere Umorganisation vorgenommen, bei der sein Posten weggefallen war. Laut Urteil war diese Umorganisation im Rahmen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit nachvollziehbar und zulässig. Weil es auch keinen gleichwertigen Ersatzarbeitsplatz gegeben habe, sei die betriebsbedingte Kündigung zulässig, urteilten die Richter. (LAG Frankfurt/M., Az.: 14 Sa 981/04)
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