Die Industriesauger und stationäre Absauganlagen, die für die Anlagen- und Bodenreinigung eingesetzt werden, sind auch geeignet für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären. Es stehen Modelle zur Verfügung, die den Anforderungen Atex 95 (Richtlinie 94/9 EU) für den Einsatz in den Zonen 1, 2, 21 und 22 entsprechen. Alle Geräte sind geeignet für gesundheitsgefährliche Stäube der Staubklassen M und H (EN 60335-2-69). Die Atex 95 gilt für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und für Geräte, die außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen stehen und Explosionsrisiken unterliegen. Ist das Einsaugen einer Zündquelle nicht zu vermeiden, sieht der Hersteller bei stationären Absauganlagen eine zusätzliche Staubexplosions-Schutzmaßnahme (Staubexplosions-Entlastung, Staubexplosions-Unterdrückung oder explosions-druckstoßfeste Bauweise) vor. Explosionsfähige Atmosphären können durch brennbare Stäube oder durch brennbare Gase entstehen. Eine explosionsfähige Atmosphäre kann durch die Vermeidung von Staubablagerungen etwa durch regelmäßiges Reinigen mit geeigneten Industriesaugern, verhindert werden.
Wieland, Erlangen, Tel. (09131) 6067-51
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