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CE-Kennzeichen für Steckverbinder

CE-Kennzeichen auf Steckverbindern: mehrjähriger Rechtsstreit
Der CE-Krimi

14 Jahre dauerte ein erbitterter Rechtsstreit, bis die CE-Kennzeichnungspflicht für Industrie-Steckverbinder geklärt war. Alle Beteiligten kostete er viel Geld. Hätte er umgangen werden können? Eine Bestandsaufnahme. ❧

Olaf Stauß

Seit einem Jahr haben die meisten Hersteller begonnen, ihre Industrie-Steckverbinder mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Teurer geworden sind sie deswegen nicht oder nur kaum merklich, der Markt ist ohnehin unter Druck. Die deflationäre Wirkung der Corona-Krise wird ein Übriges dazu beigetragen haben. Was war geschehen?

Anlass ist ein endgültiges Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Juli 2019. Ihm ging ein jahrelanger, erbittert geführter Streit voran. Es begann mit dem Inkrafttreten der neuen Niederspannungsrichtlinie am 1. Januar 1997, die für alle elektrischen Betriebsmittel mit Nennspannungen zwischen 50 und 1000 V Wechselstrom oder 75 und 1500 V Gleichstrom gilt. Ilme, Hersteller von Industrie-Steckverbindern, sah damit die CE-Kennzeichnungspflicht als rechtlich geboten an und begann, seine Produkte zu CE-kennzeichnen. Mit dem CE-Kennzeichen bestätigt ein Hersteller, dass er alle Richtlinien gemäß EU-Recht erfüllt hat und dafür haftet. „Wir hatten unsere Rechtsauffassung vom einschlägigen Lehrstuhl für Niederspannungsrichtlinie in Saarbrücken eigens durch ein Gutachten prüfen lassen“, erklärt Ilme-Geschäftsführer Marc Thiedecke. „Die CE-Kennzeichnung war für uns mit großem Aufwand und hohen Kosten verbunden, denn wir mussten tausende Werkzeuge modifizieren.“

Mitbewerber vertraten eine andere Rechtsauffassung. Sie sahen sich wettbewerblich im Nachteil und beschritten über ZVEI und Wettbewerbszentrale als Kläger den Rechtsweg durch alle Instanzen. Die Entscheidung ist nun gefallen: Steckverbinder, Einsätze und Gehäuse müssen gekennzeichnet werden. Details und Historie lassen sich in einem sachlichen Artikel von Ilme nach‧lesen: http://hier.pro/qDmSe

Großes Plus: Anwender haben nun Rechtssicherheit

Was bleibt außer aufgelaufenen Kosten und strapazierten Nerven? Zumindest die Käufer können sich freuen. Denn die Kontroverse entzündete sich an der Frage, ob ein Steckverbinder für sich allein schon ein ‚elektrisches Betriebsmittel‘ ist (und damit CE-kennzeichenpflichtig) oder eben erst der Zusammenbau. Der Anwender ist nun aus dem Schneider. „Sonst müssten die Schaltschränke als Ganzes allen Tests unterzogen werden“, erklärt Thiedecke – ein immenser, kaum überschaubarer Aufwand. „Wir haben nun Rechtssicherheit“, konstatiert der Ilme-Chef. Ohne den Beschluss des OLG Köln hätte wohl eines Tages irgendein Haftungsfall zur Klärung führen müssen, den ein Unfall ausgelöst hätte.

Rechtsfall ist mit hohen Kosten
verbunden – so oder so

Gleichwohl beteuert Marc Thiedecke, nie die rechtliche Auseinandersetzung gesucht zu haben. „Wir wollten einfach unsere Arbeit machen.“ Doch auch für das Unternehmen aus Wiehl ging es um viel Geld. Und man war sich der eigenen Rechtsposition sicher. Hätte die Ressourcen-raubende Kontroverse vermieden werden können?

„Der Wettbewerb sollte über Produkte und Service ausgetragen werden, nicht über Gerichtsprozesse“, meint Marc Thiedecke. „Besser ist es in solchen Fällen, einen runden Tisch zu bilden und im Sinne der Gesetze und der Kunden eine gemeinsame Lösung zu finden.“ Doch was dann, wenn die Gegenseite nicht dazu bereit ist?

Kontakt:

Ilme GmbH
Max-Planck-Straße 12
D-51674 Wiehl

Tel.: +49 2261 79 55–0
www.ilme.de

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