Messegeschäft | Die Messe Frankfurt soll ihre Veranstaltung Formnext im Rahmen der Euromold rechtswidrig beworben haben – nun gab es ein erstes richterliches Urteil.
Das Landgericht Frankfurt hat den Widerspruch der Messe Frankfurt GmbH gegen eine einstweilige Verfügung des Euromold-Veranstalters Demat wegen widerrechtlicher Versendung von E-Mails und Verstößen gegen das Datenschutzrecht zurückgewiesen.
Die Demat wirft der Messe vor, während der Euromold 2014 Werbemails für die Konkurrenzveranstaltung Formnext an die Aussteller der Euromold verschickt und dabei rechtswidrig Adressdaten der Demat genutzt zu haben. Zudem habe die Messe Frankfurt die Formnext im Rahmen der Euromold mit Flyern und Plakaten beworben.
Die Demat begrüßte die Entscheidung des Landgerichts. Nach zwei Jahrzehnten erfolgreicher Zusammenarbeit sei man von dem rechtswidrigen unlauteren Geschäftsgebaren der Messe Frankfurt sehr enttäuscht.
Die einstweilige Verfügung ist einer von mehreren rechtlichen Schritten, die die Demat gegen die Messe Frankfurt eingeleitet hat. Der Veranstalter hat mittlerweile auch Schadensersatzklagen gegen die Messegesellschaft anhängig gemacht.
Die Euromold gilt als Leitmesse für Werkzeug- und Formenbau sowie Design, Additive Fertigung und Produktentwicklung. Nach 21 Jahren auf dem Frankfurter Messegelände hatten die Veranstalter im vergangenen Jahr den Umzug nach Düsseldorf bekannt gegeben. Gleichzeitig kündigte die Messe Frankfurt mit der Formnext eine eigene Messe für den Werkzeug- und Formenbau an. •
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