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Effiziente Pumpentechnik wird Pflicht

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Effiziente Pumpentechnik wird Pflicht

Das Zeitalter ungeregelter Umwälzpumpen in Nassläuferbauweise geht nach Auskunft des Bine Informationsdienst zu Ende. Sie erfüllen nicht die strengen Effizienzvorgaben der neuen EU-Verordnung unter der europäischen Ökodesign-Richtlinie (ErP), die im Januar 2013 in Kraft tritt.

Aufgrund der Neuerungen wird sich das auf dem Markt verfügbare Stand-alone-Pumpensortiment deutlich verändern. Rund 90 % aller jetzt noch erhältlichen ungeregelten Heizungs-Umwälzpumpen dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft in der Regel keine in ein Produkt integrierten Umwälzpumpen, da diese spezielle Pumpengehäuse oder mit einer Drehzahlsteuerung nur zur Nutzung in dem Produkt ausgelegt sind. Besondere Sicherheitsmerkmale können ebenfalls Bestandteil der Produktgenehmigung oder der CE-Kennzeichnung eines Produkts sein, die einen Betrieb außerhalb eines Produkts nicht zulassen (ISO-IP-Klassen).

Die EU-Kommission errechnet, dass der Gesamtstromverbrauch aller in der Europäischen Union betriebenen Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizung und Klima bis zum Jahr 2020 halbiert werden kann, wenn diese weniger effizienten Pumpen wegfallen. Eine Reduzierung des europäischen Strombedarfs um 23 TWh bis zum Jahr 2020 ist möglich.
Für größere Pumpen in Trockenläuferbauweise gelten zwei weitere EU-Verordnungen unter der Ökodesign-Richtlinie (ErP). Bereits im Juni 2011 ist in allen EU-Mitgliedsländern eine Verordnung in Kraft getreten, die die Effizienz von Elektromotoren betrifft. Seither dürfen mit herkömmlichen Elektromotoren ausgestattete Trockenläuferpumpen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn der Motor mindestens die Motor-Wirkungsgradklasse IE2 erreicht. Dabei ist von dieser Verordnung ausschließlich der für den Antrieb zum Einsatz kommende Elektromotor betroffen. Die Anforderungen verschärfen sich 2015 und 2017 in zwei weiteren Schritten.
Für die Trockenläuferpumpe selbst, also ohne den elektrischen Antrieb, gilt ab dem 1. Januar 2013 eine weitere EU-Verordnung. Sie definiert Mindestanforderungen für den hydraulischen Wirkungsgrad. Die neue Verordnung tritt in zwei Stufen in Kraft. So werden die ab 2013 neu geltenden Grenzwerte zum 1. Januar 2015 nochmals deutlich verschärft. Damit verbunden ist das Ziel, zunächst 10 %, später 40 % der heute ineffizienten Wasserpumpen aus dem Handel zu verbannen oder durch effizientere Nachfolgemodelle zu ersetzen.
Erst ab dem 1. August 2015 gelten auch für in neue Wärmeerzeuger und Solarstationen integrierte Umwälzpumpen Effizienzanforderungen. Ab 1. Januar 2020 gelten auch bei Austausch von integrierten Umwälzpumpen in vor dem 1. August 2015 in den Verkehr gebrachten Wärmeerzeugern und Solarstationen Effizienzanforderungen. Dann müssen also auch die von den Herstellern als Original-Ersatzteile gelieferten Pumpen für ältere Geräte die strengen Grenzwerte einhalten.
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