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Chemikalienverordnung wird zur Stolperfalle

Compliance Management: Siegel hilft bei Reach-Umsetzung
Chemikalienverordnung wird zur Stolperfalle

Alle Importeure von Erzeugnissen müssen gemäß der neuen Chemikalien-Verordnung Reach wissen, welche gelisteten Stoffe in ihren Waren verborgen sind. Sonst drohen Abmahnungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Mit einer Compliance-Lösung bietet Dekra jetzt Rechtssicherheit.

„Wir importieren Erzeugnisse und sind deshalb von Reach nicht betroffen“ – diesen Irrtum haben die Sachverständigen der Dekra Umwelt GmbH in den vergangenen Monaten häufig von Unternehmen gehört. Rund ein Drittel der deutschen Firmen haben mit der korrekten Umsetzung der neuen europaweiten Chemie-Verordnung Reach noch Probleme, schätzt die Sachverständigenorganisation. Wer die Vorschriften, die Ende 2008 wirksam wurden, nicht im vollen Umfang erfüllt, riskiert Abmahnungen und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Auch Importeuren von Erzeugnissen wie etwa Werkzeuge, Spielzeuge oder Möbel und ihre Zulieferer wird durch die Reach-Verordnung (1907/2006/EG) neue Pflichten auferlegt, deren Erfüllung alles andere als einfach ist. Alle Unternehmen müssen ihre gewerblichen Kunden informieren, falls im Erzeugnis ein Stoff der sogenannten Kandidatenliste enthalten ist.
Bei dieser Liste handelt es sich um besonders besorgniserregende Stoffe, die beispielsweise als krebserregend eingestuft sind. Desweiteren müssen Firmen innerhalb von 45 Tagen auf Anfragen von Verbrauchern antworten, ob in einem Erzeugnis Stoffe der Kandidatenliste enthalten sind. Diese Anforderungen sind im Artikel 33 der Reach-Verordnung festgelegt.
Diese neuen Pflichten bedeuten in erster Linie für Importeure einen erhöhten Aufwand. Sie sind die Ersten, die diese Informationen ermitteln müssen. In der Regel versuchen sie, diese von ihren Lieferanten außerhalb der EU zu erhalten. Manche Unternehmen untersagen die Verwendung der besonders besorgniserregenden Stoffe auch vollständig. Allerdings sind Stichprobenprüfungen dringend anzuraten, denn nicht alle Lieferanten halten derartige Vorgaben auch ein.
Unternehmen tun daher gut daran, ein Compliance-Management-System aufzubauen. Basierend auf ein Lieferantenmanagement – in Anlehnung an ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 – können die Anforderungen der Reach-Verordnung verankert werden. Dekra berät und unterstützt Unternehmen beim Aufbau eines solchen Systems. Durch die Erfahrung beim Aufbau von QM-Systemen und bei der Produktprüfung haben die Sachverständigen einen spezifischen Ansatz mit einer gestuften Vorgehensweise entwickelt: Das Unternehmen kann somit schnell beurteilen, welche Lieferanten und Produkte als besonders kritisch angesehen werden müssen. Der Umfang der Stichprobenprüfungen wird genau auf das jeweilige Risiko abgestimmt. Dadurch kann bei geringem finanziellem Aufwand eine hohe Sicherheit erreicht werden.
Eine weitere Stärke des Compliance-Management-Systems betrifft Fragen von Kunden, Verbraucherschutzorganisationen und Nichtregierungsorganisationen. Die dokumentierten Verfahren und die nachweisbaren Stichproben-Prüfungen unterstreichen die Kompetenz des Unternehmens im Umgang mit kritischen Inhaltsstoffen. Die Fähigkeit zur schnellen Reaktion kann in den meisten Fällen Schaden begrenzen und einem Reputationsverlust vorbeugen. Für die Kommunikation dient das Dekra-Reach-Compliance-Siegel, das bei erfolgreicher Umsetzung des Systems vergeben wird.
Jochen Dettke Dekra Umwelt GmbH, Stuttgart
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