Ein Malwettbewerb ist eine super Idee. Das dachte zumindest der Naturschutzbund in Solingen. Er ließ im Rahmen eines Sommerferienprogramms von Kindern Bilder über Nachhaltigkeit gestalten. Dabei wollte man nicht den Unmut nerviger Helikoptereltern auf sich ziehen. Daher hat der Nabu nur die Vornamen der kleinen Künstler aufgenommen – ganz DSGVO-konform. Denn bei solchen Aktionen mit Kindern darf deren Name und Adresse nur erfasst werden, wenn die Eltern zustimmen. In Solingen sollten die Kinder ihren Mamas und Papas daher im Nachgang Nabu-Visitenkarten bringen, damit sich diese über den Verbleib der Bilder und die Gewinner erkundigen konnten. Dieser Kontaktweg hat natürlich so gut funktioniert, wie das tägliche Zeigen des Hausaufgabenheftes: Deshalb können nun leider die Gewinner des Malwettbewerbs nicht benachrichtigt werden. Der Gedanke, die Kinder zu schützen, ist gut, aber so nimmt das Ganze doch beinah groteske Ausmaße an. Vor allem wenn man bedenkt, wie viele Eltern heutzutage stolz wie Bolle die Bilder ihrer Dreikäsehochs in sozialen Netzwerken teilen. Ob die Diskussion über die (zu entfernenden?) Namen an Klingelschildern sinnvoller ist oder nicht, sei dahingestellt. Hier fühlte sich ein Wiener Mieter in seinem Datenschutz verletzt und verlangte von seinem Vermieter die Entfernung seines Namens an der Haustür. Doch ob es diesen Irrsinn überhaupt (flächendeckend) geben wird, ist noch fraglich. Hoffen wir mal, dass die Diskussion so schnell abebbt, wie sie aufkam. (lc)