Startseite »

Die EU-Kommission plant den "Data Act" – Konzerne sollen Daten an Nutzer weitergeben müssen

Data Act
Data Act

Die EU-Kommission plant den "Data Act", der Konzerne dazu verpflichten soll, Daten an ihre Nutzer weiterzugeben. Auf dieser Seite bündeln wir alle Informationen zum Thema.
Bild: Maksim Kabakou/stock.adobe.com

Die EU-Kommission plant einen "Data Act", der unter anderem die Daten-Nutzung und -Übertragung in der Europäischen Union regeln soll. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des VDMA, Hartmut Rauen, ist nicht überzeugt vom Gesetzesentwurf. Des Weiteren folgen hier Einschätzungen vom Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem  Verband der Automobilindustrie (VDA).

Der Entwurf des Data Act enthält Rauen zufolge "Ansätze, die zu weit in die unternehmerische Freiheit eingreifen". Er nennt hier unter anderem Datenzugangs- und Informations-Pflichten, Einschränkungen der Vertragsfreiheit und Anforderungen an die technische Ausgestaltung.

"Solche gesetzgeberischen Eingriffe sind nur dann zu rechtfertigen, wenn es ohne diese Maßnahmen zu Marktverwerfungen und unfairen Datenblockaden kommen würde", gibt Rauen zu bedenken. Im mittelständisch geprägten Maschinenbau sei dies anders. Hier habe die bisherige Praxis deutlich gezeigt, dass die involvierten Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit ein für alle Seiten faires und kommerziell sinnvolles Verhandlungsergebnis finden können.

"Die vorgeschlagenen Regelungen sind daher für unsere Branche weder notwendig noch zielführend", resümiert Rauen. Beim VDMA befürchte man, "dass die regulatorischen Ansätze zu stark in gut funktionierende Datenbeziehungen zwischen industriellen Partnern eingreifen und für Verunsicherung und Belastungen der innovativen Maschinenbau-Unternehmen sorgen werden." Rauen: "Für Industrie 4.0 könnte sich der Data Act somit als Bärendienst erweisen."

Überblick zur Verordnung über Regeln für eine „faire und innovative Datenwirtschaft“ - den Data Act

Entwurf des Data Acts der EU-Kommission – eine Einordnung

Als einen weiteren Baustein der Datenstrategie der Europäischen Kommission auf dem – nach ihren Worten – „Weg in die digitale Dekade“ hat die...

Das sagt der DIHK zum Data Act

In seiner am 2. September 2021 vorgelegten Einschätzung unterstützt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das grundsätzliche Ziel der EU-Kommission, die Wertschöpfung in der EU durch einen verstärkten, aber gleichermaßen sichereren Austausch von Daten zu verbessern. Denn dadurch könnten Unternehmen Effizienzgewinne realisieren, Innovationen vorantreiben und gemeinsame Projekte besser umsetzen. Allerdings gibt der DIHK auch grundsätzliche Bedenken aus der deutschen Wirtschaft wieder, dass vor allem ein verpflichtender Datenaustausch zu wettbewerbsrechtlichen Verzerrungen und damit letzten Endes auch zu Abwanderung von Know-how aus der EU führen könnte. Im Einzelnen regt der DIHK deshalb an, im Datenaustausch mit Behörden (B2G) beispielsweise
  • den verpflichtenden Austausch auf Fälle zu beschränken, in denen ein klares öffentliches Interesse vorliegt (etwa für den Fall einer Krisenbewältigung),
  • ein attraktives Anreizsystem zu schaffen, das einen Mehrwert des Austauschs für Unternehmen aufzeigt und
  • den Betrieben bürokratiearme Angebote durch einfach zu bedienende Portale und Schnittstellen zu machen.

Für die gemeinsame Datennutzung unter Unternehmen (B2B) schlägt der DIHK unter anderem vor,
  • die Etablierung einheitlicher Standards und offener Schnittstellen zur Beseitigung technischer Hürden zu unterstützen,
  • faire Bedingungen beim Datenaustausch vorrangig durch freiwillige Mustervertragsklauseln und Fairnesstests zu stärken,
  • Pflichten zum Datenaustausch durch eine Regulierung im Zweifelsfall – und nur bei Marktversagen – sektorspezifisch vorzunehmen und
  • Rechtssicherheit durch Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen zu schaffen.

Position zum Data Act aus Sicht des VDA

Im Bereich B2G-Data Sharing spricht sich der VDA für eine freiwillige Kooperation gegenüber gesetzlichen Zugangsverpflichtungen für Daten „im öffentlichen Interesse“ aus.

Der VDA sieht die Begründung der EU-Kommission für eine mögliche Einführung einer gesetzlichen Datenzugangsverpflichtung im Inception Impact Assessment als nicht zielführend an.

Wenn kommerzialisierungsinteressen von Unternehmen als Grund für die fehlende Bereitschaft zu Datenkooperationen mit der öffentlichen Hand angeführt werden, ist dieses Argument sehr fragwürdig. Unternehmen bieten bereits erfolgreiche datenbasierte Dienste und Geschäftsmodelle an. Die Automobilindustrie ermöglicht den öffentlichen Stellen, an den hieraus gewonnenen Erkenntnissen zu partizipieren.

Der öffentliche Sektor sollte die jüngsten – und sehr begrüßenswerten Initiativen – der PSI-Richtlinie und des Data Governance Acts vielmehr zum Anlass nehmen, eigene öffentliche Daten besser aufzubereiten und der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Sollten die Vorhaben zu B2G-Datenteilungspflichten dennoch umgesetzt werden, ist zwingend der Anwendungsbereich des „öffentlichen Interesses“ zu präzisieren und zu spezifizieren. Darüber hinaus muss eine solche Datenteilungspflicht mit einem adäquaten Kompensationsmechanismus einhergehen, der die oftmals aufwändige Datenaufbereitung und -analyse auf Unternehmensseite entsprechend würdigt.

Darüber hinaus müssten B2G-Datenteilungspflichten zugleich rechtssicher und praktikabel ausgestaltet werden. Dies gilt zunächst mit Blick auf personenbezogene und personenbeziehbare Daten in Form von rechtssicheren und zugleich praktikablen Orientierungshilfen zur hinreichenden Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten.

Analog zu den Diskussionen im laufenden Verfahren zum Data Governance Act ist in der Anwendungspraxis völlig unklar, welche technischen Maßnahmen zu einer hinreichenden Anonymisierung personenbezogener Daten erforderlich sind. Darüber hinaus sollten entsprechende Verpflichtungen ausschließlich an Dateninhaber („data controller“) gerichtet werden, damit nicht etwaige Datenverarbeiter („data processor“) entgegen ihren vertraglichen Verpflichtungen gezwungen werden, Kundendaten an öffentliche Stellen weiterzugeben.

Position zum Data Act aus Sicht von Expertinnen und Experten der Plattform Lernende Systeme

Karl-Heinz Streibich, Co-Vorsitzender der Plattform Lernende Systeme und acatech Präsident bewertet den Data Act wie folgt:

„Europaweite Regeln zur gemeinsamen Datennutzung sind eine wichtige Voraussetzung, um unser Innovationstempo zu erhöhen. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz entstehen aus den Daten unserer digitalisierten Welt zukunftsfähige Produkte und Dienstleistungen, etwa für das autonome Fahren oder die Krebsvorsorge.

Die KI-Landkarte der Plattform Lernende Systeme zeigt die Vielfalt an innovativen Anwendungen aus Deutschland. Allerdings verfügt kaum ein Unternehmen allein über die notwendigen Daten. Damit KI ihre Innovationskraft entfalten kann, sind offene Datenräume unerlässlich, in denen Unternehmen, Wissenschaft und Behörden ihre Daten sicher teilen. Dabei braucht jeder Datenraum sein eigenes passgenaues Datenschutzgesetz.

Pauschale Datenschutzlimits sind oft hinderlich. Auch eine Pflicht zum Bereitstellen ihrer Datenschätze kann gerade für Mittelständler von Nachteil sein. Das europäische Datengesetz muss den schmalen Grat zwischen Hemmschuh und Motor für unsere Innovationsleistung meistern.“

Thomas Schauf, Senior Experte Public and Regulatory Affairs der Deutschen Telekom und Mitglied der Arbeitsgruppe IT-Sicherheit, Privacy, Recht und Ethik der Plattform Lernende Systeme:

„Lange war die Debatte zur Teilung und gemeinsamen Nutzung von Daten von einer diffusen Angst geprägt. Eine erfolgreiche Digitalisierung sowie die Entwicklung von KI-Innovationen braucht aber Daten. Erforderlich ist ein Rechtsrahmen, der den Datenaustausch sowie eine gemeinsame Datennutzung erleichtert und Anreize dafür setzt. Dabei wird es wichtig bleiben, dass Unternehmen über ihre Datenkooperationen frei entscheiden können.

Gerade aber wenn Daten bei der Nutzung bei der Nutzung* von über das Internet vernetzten Geräten erzeugt werden, muss den Nutzern transparent gemacht werden, was mit diesen Daten geschieht. Dabei sollte ein ausgewogener Ansatz verfolgt werden, welcher die Interessen der Nutzer, mit denen der Hersteller in Einklang bringt und zugleich Investitionen in die Datenwirtschaft fördert.

Um die Innovationsfähigkeit Europas zu erhalten, dürfen bei der Entwicklung von KI-Systemen keine neuen Abhängigkeiten entstehen. Hier kann der Data Act der EU einen Paradigmenwechsel einläuten. EU-weite Regeln können den digitalen Binnenmarkt weiter voranbringen und damit auch die Entwicklung von KI-Innovationen unterstützen.“

Irene Bertschek, Leiterin des Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Mitglied der Arbeitsgruppe Geschäftsmodellinnovationen der Plattform Lernende Systeme:

„Der Data Act ist nach dem Data Governance Act ein weiteres wichtiges Element im Regelwerk für eine europäische Datenökonomie und die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts. Als Teil der Datenstrategie wird er u.a. den Datenaustausch und die gemeinsame Nutzung von Daten durch Unternehmen erleichtern und damit die Grundlage für KI-basierte Innovationen verbessern.

Die Regeln sollen Hürden abbauen und eine faire Stellung der verschiedenen Marktteilnehmer im digitalen Ökosystem sicherstellen. Insbesondere den Start-ups und KMU, die auf den Zugang zu Daten angewiesen sind, um Algorithmen zu trainieren und innovative Dienste zu entwickeln, verspricht das neue Regelwerk eine verbesserte Stellung bei der Verhandlung von Verträgen zum Datenteilen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Regelungen möglichst einfach handhabbar und auch durchsetzbar sein. Hierzu bedarf es nicht zuletzt einer geeigneten Informationsstrategie, um einen rechtssicheren Umgang mit Daten zu erleichtern.“

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de