Mit Rechtsschutz und Haftpflicht können Unternehmen ihre Patente umfassend versichern. Das Paket hilft, sich gegen Übergriffe zu wehren. Zudem schützt es vor den Ansprüchen Dritter, wenn deren Patente versehentlich verletzt werden.
Von unserem Redaktionmitglied Dr. Bettina Keck
Ein Patent zu besitzen, heißt noch lange nicht, dass man es auch verteidigen kann“, mahnt Bodo Rengshausen-Fischbach. Schlechte Erfahrungen haben dazu geführt, dass der Dasseler Geschäftsführer der Trilog Thermotechnik GmbH einer der Ersten ist, der für seine Erfindungen eine Patentschutzversicherung, bestehend aus den Komponenten Haftpflicht und Rechtsschutz, abgeschlossen hat.
Die Initialzündung waren Probleme mit einem Berliner Unternehmen, das für seine Lizenzen nicht zahlen wollte und es auf einen Rechtsstreit ankommen ließ. Die beiden Parteien einigten sich schließlich außergerichtlich. „So ein Verfahren kann sich über mehrere Jahre hinziehen und ist auch wegen der Kosten ein immenses Risiko“, so der Chef des siebenköpfigen Unternehmens. Außerdem bestehe immer die Gefahr, dass mit dem eigenen Patent unbeabsichtigt die Rechte Dritter verletzt werden und sich der Betrieb als Angeklagter wiederfindet.
Lizenzen für die Sensoren von Trilog sind begehrt, denn sie messen nach patentiertem Prinzip einfach und zuverlässig die Wärmeleitfähigkeit. Ein Lizenznehmer sichert damit Altölbehälter von Tankstellen vor dem Überfüllen. Die Sensoren überwachen auch die Schaumbildung in Bioreaktoren und erkennen Leckagen in Industrieanlagen. Neu im Portfolio ist ein Patent für einen Sensor, der die gefühlte Temperatur messen und so beispielsweise Heizung und Raumklima steuern könnte.
Eine Versicherung ist sinnvoll, sobald ein Patent erfolgreich wird
Aber nicht jede Idee muss geschützt werden. „Eine Versicherung ist sinnvoll, sobald ein Patent erfolgreich wird“, empfiehlt Manfred Lemke, Aufsichtsratsvorsitzender der Proinvent AG, Hannover. Seit November 2000 vertreibt das auf Innovationsberatung ausgerichtete Unternehmen als Spezialmakler die neue Patentschutzversicherung bundesweit. Angeboten wird sie gemeinsam mit der Kölner Axa-Colonia und deren Tochterunternehmen Roland Rechtsschutz. Die Versicherung lohnt sich laut Lemke besonders für kleine und mittlere Unternehmen, aber beispielsweise auch für Einzelerfinder, Hochschulen und Technologiezentren, die ihr Know-how nicht durch Streitigkeiten in Gefahr bringen wollen.
Lemke führt die bisherige Marktlücke darauf zurück, dass es keine Möglichkeit gab, das Risiko standardisiert einzuschätzen, im Gegensatz beispielsweise zu einer Lebensversicherung oder Kfz-Haftpflicht. Die entscheidende Idee hatte vor rund zwei Jahren das Hannoveraner Erfinderzentrum Norddeutschland (EZN), das vor allem Patentrecherche und -förderung betreibt.
Ingenieure aus verschiedenen Fachgebieten schätzen beim EZN anhand eines Erfassungsbogens das Risiko ein. Die Bewertung richtet sich nach der Schadenshistorie und der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Weitere Punkte sind die innerbetrieblichen Strukturen und die Patentrechts-Situation sowie die aktuelle Patentliste. Alles Kriterien, die auch beim Bewerten von Förderanträgen eine Rolle spielen.
„Wir schützen Patente nicht nur in Deutschland, sondern von Finnland bis zur Türkei in den meisten europäischen Ländern“, beschreibt Lemke den Wirkungsraum. Die Deckungssumme liegt zwischen 500 000 und 50 Mio. DM. Für aktiven Rechtsschutz muss der Kläger 10 % oder maximal 20 000 DM selbst zahlen; tritt Haftpflicht in Kraft, beträgt die Selbstbeteiligung 5 %. Die Versicherung schützt alle Patente des Unternehmens.
Die zu zahlende Prämie hängt ab von der Anzahl der Patente und dem Umsatz. Trilog verfügt bei einem Jahresumsatz von rund 2,5 Mio. DM momentan über vier Patente im Bereich Sensortechnik, die teilweise international gültig sind. „Unsere Prämie liegt im unteren Bereich und beträgt rund 12 500 DM“, so Rengshausen-Fischbach zur Größenordnung der jährlichen Aufwendung. Dies sei im Vergleich zu den jährlichen Patentgebühren in Höhe von 50 000 bis 60 000 DM ein leicht zu verkraftender Betrag.
Seit der Patentabsicherung ist bei Trilog noch kein Schadensfall aufgetreten. Dennoch ermutigt Rengshausen-Fischbach alle noch Unentschlossenen: „Der Patentschutz ist immer sinnvoll, wenn eine Idee erfolgreich wird und bereits Kontakte mit der Industrie bestehen. Denn besonders kleine Unternehmen können sich häufig schlecht gegen Übergriffe wehren“.
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