Deutsche Unternehmen können für die Internet-Werbung von ausländischen Schwesterfirmen verantwortlich gemacht werden. Ein Anbieter, der auf seiner Homepage auf die Website eines ausländischen Schwesterunternehmens verweist, auf der sich nach deutschem Recht wettbewerbswidrige Werbung befindet, muss sich dies als eigenes wettbewerbswidriges Verhalten zurechnen lassen. Das gilt auch, wenn die Werbung nach dem nationalen Recht im Land der Schwesterfirma zulässig ist. (Landgericht Frankfurt/M., Az.: 3/12 o 173/97)
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