(jlp) Unterstellt eine Arbeitnehmerin ihrer Kollegin ein Liebesverhältnis mit einem Vorgesetzten, riskiert sie die fristlose Kündigung. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin in dem nur wenige Kolleginen zählenden Kreis behauptet, eine ihrer Kolleginnen unterhalte mit dem Chef ein Verhältnis. Beweise für die Liaison konnte die Arbeitnehmerin nicht vorbringen. Durch ihre Verhalten hatte die Arbeitnehmerin jedoch das Arbeitsklima in dem kleinen Betrieb nachhaltig beeinträchtigt. Deshalb kann der Unternehmer in dieser Situation auch zur fristlosen Kündigung greifen und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, entschied der Richter. – Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 4 Ca 5471/00
Teilen: