Wer von einem siebenstündigen Arbeitstag etwa 30 bis 45 min am Bildschirm arbeitet, kann vom Arbeitgeber die Erstattung der angemessenen Kosten einer Bildschirmbrille verlangen. Voraussetzung ist, dass ihm augenärztlich eine Brille speziell für die Arbeit am Bildschirm verordnet wurde. Im vorliegenden Fall musste ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die anteiligen Kosten in Höhe von 123 DM für die von ihm auf Basis einer augenärztlichen Bescheinigung erworbene spezielle Bifokal-Brille erstatten (AG Neumünster, Az.: 4 Ca 1034 b/99).
Teilen: