Wer seinen Vorgesetzten beleidigt, riskiert die außerordentliche Kündigung. Das gilt auch auf einer Betriebsfeier, weil dadurch die Autorität des Chefs untergraben und damit gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen werde, entschied das Gericht. Im vorliegenden Fall wiesen die Richter die Klage eines Schweißers ab, dem nach 23-jähriger Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden war. Er hatte seinen Abteilungsleiter auf einer Weihnachtsfeier wiederholt unflätig beschimpft und die Beleidigungen auch dann noch fortgesetzt, nachdem er von Kollegen und dem Vorgesetzten auf die möglichen Folgen hingewiesen worden war.
(Landesarbeitsgericht Hamm, Az: 18 Sa 836/04)
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