Seit Januar 2006 gehört die Avalgarantie als neues Produkt zum Spektrum der Hermesdeckungen. Sie erleichtert es Exporteuren, die im Auslandsgeschäft üblichen Garantien – beispielsweise Anzahlungs- und Gewährleistungsgarantien – beizubringen. Dies bedeutet für kleine und mittelständische Exporteure eine wesentliche Liquiditätsverbesserung.
Im mittel- und langfristigen Exportgeschäft werden von den ausländischen Bestellern oft so genannte Gegengarantien verlangt. Sie werden meist von Banken und Kautionsversicherern im Auftrag des deutschen Exporteurs gestellt. Werden die Vertragsgarantien in Anspruch genommen, verlangt der Garantiesteller den Betrag vom Exporteur zurück und trägt dabei das Risiko, dass dieser nicht in der Lage ist den Betrag zu erstatten.
Die Avalgarantie zielt darauf, die Garantiesteller von diesen Risiken zu entlasten. Zieht der Besteller die Vertragsgarantie, erstattet der Bund auf erstes Anfordern und ohne Vorbehalt innerhalb von zehn Bankarbeitstagen bis zu maximal 80 % des Garantiebetrags. Damit nimmt der Bund dem Garantiesteller alle typischen Rückgriffs-Risiken ab, sowohl auf den Exporteur als auch gegenüber dem Besteller. Diese Risikoentlastung ermöglicht es dem Garantiesteller, auf weitere Sicherheiten des Exporteurs zu verzichten. Für Exporteure führt dies zu einer Entlastung der Kreditlinien. Jeder Exporteur kann Avalgarantien für maximal 80 Mio. Euro erhalten. tv
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