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Bei fremdenfeindlichen Äußerungen gibt’s kein Pardon

Recht
Bei fremdenfeindlichen Äußerungen gibt’s kein Pardon

Wer einen Kollegen fortwährend mit fremdenfeindlichen Äußerungen herabwürdigt, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen.

Im vorliegenden Fall hatte ein 47-Jähriger seinen deutschen Kollegen auf Grund dessen polnischer Abstammung über mehrere Jahre nahezu täglich in diskriminierender, beleidigender und volksverhetzender Weise herabgewürdigt. Erst als der Kollege sich an den Personalrat gewandt hatte, erfuhr die Personalabteilung des Unternehmens von den Vorfällen. Das Arbeitsverhältnis mit dem Unruhestifter wurde daraufhin fristlos gekündigt.
In den diskriminierenden Beleidigungen ist eine erhebliche Pflichtverletzung zu sehen, erklärt das Gericht. Es weist ausdrücklich darauf hin, dass es einem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der ausländerfeindliche Tendenzen offen zur Schau trägt.
(ArbG Berlin, Az.: 96 Ca 23147/05)
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