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Bei Pensionszusagen droht eine Finanzierungslücke

Altersvorsorge
Bei Pensionszusagen droht eine Finanzierungslücke

Bei Pensionszusagen droht eine Finanzierungslücke
Bild: beermedia/Fotolia.com
In vielen mittelständischen GmbHs erfolgt die Altersvorsorge der Geschäftsführer über so genannte Pensionszusagen. Aufgrund niedriger Zinsen fehlt den Unternehmen jedoch immer häufiger das Kapital für diese Zusagen. Eine zum Jahresende anstehende Gesetzesänderung könnte die Situation noch einmal verschärfen.

Rechtsanwalt Arnd Lackner, Saarbrücken

Bereits am 6. August 2014 ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft getreten. Durch die Gesetzesreform sollen ab dem kommenden Jahr die Lebensversicherer für die bereits seit langem andauernde Niedrigzinsphase gerüstet werden. Angesparte finanzielle Mittel sollen gerechter zwischen ausscheidenden und verbleibenden Versicherten verteilt werden. Insbesondere die Beteiligung ausscheidender Versicherter an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere dürfen nur noch zur Hälfte an ausscheidende Versicherte ausgezahlt werden und auch nur dann, wenn die gegenüber allen Versicherten zugesagten Leistungen gesichert sind.
Betroffene Gesellschaften müssen daher zum Jahresende mit einer erheblichen Verteuerung der mit ihren Geschäftsführern vereinbarten betrieblichen Altersvorsorge rechnen. Nach den Erfahrungen der Versicherungswirtschaft der letzten 20 Jahre können sich Pensionszusagen um durchschnittlich bis zu 80000 Euro verteuern, da das in der zugrunde liegenden Lebens- und/ oder Rentenversicherung angesparte und ausgezahlte Kapital nicht mehr ausreicht, um die Pensionszusage zu sichern.
Unternehmen, die Lücken in der Altersvorsorge ihrer Geschäftsführer nicht bis Jahresende aufdecken und durch geeignete Maßnahmen schließen müssen spätestens ab dem kommenden Jahr mit bösen Überraschungen rechnen, wenn ihre Geschäftsführer die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf mehr denn je. •
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