(bk) Das wieder verschließbare Etikett des Herstellers kann der Anwender auf vorgedruckter orangefarbiger Fläche individuell mit Gefahrsymbolen beschriften. Um der europäischen Gefahrenstoffverordnung gerecht zu werden, lässt sich außerdem eine gefaltete Broschüre mit Informationen in der jeweiligen Landessprache manuell in das geöffnete Etikett kleben. Anschließend wird das Etikett wieder verschlossen und an den Gefahrengütern angebracht. Ein eingeprägter tastbarer Warnhinweis erfüllt weitere Anforderungen der EG-Verordnung.
Schreiner, Oberschleißheim, Tel. (089) 31584-185
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