Wer seinen Chef grob beleidigt, muss nicht gleich die fristlose Kündigung fürchten. Im konkreten Fall gaben die Richter der Klage eines Zimmermädchens gegen ein Hotelunternehmen statt und erklärten die fristlose Kündigung für unwirksam. Die Frau hatte ihre Vorgesetzte als „Arschloch“ bezeichnet.
Laut Urteil ist eine fristlose Kündigung nach groben Beleidigungen zwar grundsätzlich möglich. Die Arbeitnehmerin habe jedoch nachgewiesen, dass ein rauer Umgangston zwischen den Mitarbeitern durchaus üblich gewesen sei. Überdies sei sie von der Chefin provoziert worden, weshalb die Beleidigung zunächst einmal hingenommen werden müsse. (Hessisches Landesarbeitsgericht Frankfurt/M., Az: 11 Sa 158/02)
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