Ein Arbeitgeber muss damit rechnen, dass er seinen Mitarbeitern wegen Mobbings Schmerzensgeld bezahlen muss. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover hat jetzt einen Chef zu 24 000 Euro verurteilt, wie gemeldet wird. Ein Meister wurde wegen schwerer Beleidigungen in Anwesenheit von Kunden von Seiten des Arbeitgebers für die Dauer von zwei Jahren arbeitsunfähig. Grund: eine Depression. Der vom Gericht beigezogene Gutachter bejahte die Ursächlichkeit der Depressionen mit den herabwürdigenden Beschimpfungen des Arbeitgebers. Diese hätten die Gesundheit des Mitarbeiters verletzt. Das Gericht wies die Argumente des Arbeitgebers zurück, die Auseinandersetzung der Parteien sei eine Bagatelle gewesen. Ebenso wenig zählte der Einwand, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur mit erheblichen narzisstischen Anteilen anfälliger für eine seelischen Störung gewesen sei (LAG Hannover, GZ: 6 SA 2132/03).
Teilen: