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China will spezielle IP-Gerichte einsetzen

Patentrecht
China will spezielle IP-Gerichte einsetzen

China will spezielle IP-Gerichte einsetzen
Bild: beermedia/Fotolia.com
Quelle: Cohausz & Florack

In China sollen sich künftig drei neue Gerichte ausschließlich mit Fragen des geistigen Eigentums (IP = Intellectual Property) befassen. Dies hat das Standing Committee des Nationalen Volkskongresses am 31. August 2014 beschlossen. Die IP-Gerichte sollen in Beijing, Shanghai und Guangzhou eingesetzt werden. Als Volksgerichte der Mittelstufe (Intermediate People’s Court) sollen sie für technische IP-Verfahren in erster Instanz zuständig und grundsätzlich regional übergreifend tätig sein. Die Richter, die hier eingesetzt werden, sollen über eine hohe Expertise im Umgang mit komplexen, technologiebezogenen Fragestellungen im Umfeld von Patenten, Sortenschutzrechten, Halbleitertopographien und Betriebsgeheimnissen verfügen. „Die Einrichtung von spezialisierten IP-Gerichten ist ein wichtiger Schritt, um die Fülle an streitigen Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz in China zu bewältigen und geistiges Eigentum besser und effektiver zu schützen“, sagt Mathias Karlhuber, Patentanwalt bei der Düsseldorfer Rechtsberatung Cohausz & Florack.
Die Volksrepublik China verzeichnete allein im Jahr 2012 über 80 000 streitige IP-Verfahren. Mehr als 10 % davon waren Patentstreitigkeiten. „Für die weitere Entwicklung in China kann das im internationalen Vergleich erfolgreiche deutsche Patentsystem sicher auch ein paar gute Ansätze liefern“, ist Karlhuber überzeugt. Zu welchem Zeitpunkt die Gerichte ihre Arbeit aufnehmen, steht noch nicht fest. Die derzeitigen Planungen konzentrieren sich auf das Jahresende 2014. (bö) •
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