Das Computerzeichen @ ist als Bestandteil von Firmennamen unzulässig, entschied das Landgericht München. Der Name eines Unternehmens dürfe keine Zeichen enthalten, die nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören, hieß es in der Begründung. Nach Meinung der Richter gehöre zum Wesen eines Namens, dass man ihn aussprechen könne. Daher dürfe er keine Bildzeichen enthalten.
(Landgericht, München, Az.: 17 HKT 24115/00)
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