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Dellen mindern die Tragfähigkeit

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Dellen mindern die Tragfähigkeit

Dellen mindern die Tragfähigkeit
Regalanlagen sollten regelmäßig auf Schäden geprüft werden. Ansonsten kann im Schadensfall der Lagerbetreiber haftbar gemacht werden. Bild: Vogelsang
Hochregallager | Rund 12 000 Unfälle mit Gabelstaplern registrieren die Berufsgenossenschaften pro Jahr. Aus Angst vor den Folgen melden es Mitarbeiter oft nicht, wenn an Stützen und Streben Schäden entstehen.

Daniela Reichart Freie Journalistin in Salach

Wo täglich ein- und ausgelagert, sortiert und umhergefahren wird, können im rauen Arbeitsalltag regelmäßig kleinere und größere Schäden entstehen. Tatsache ist, dass die Tragfähigkeit von Regalen mit jeder Beule oder Delle abnimmt. Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle, wenn beschädigtes Lagerinventar der Belastung nicht mehr standhält. Das lässt sich vermeiden, wenn bei der Inspektion auf die entscheidenden Dinge geachtet wird. „An unseren 18 Standorten in Deutschland folgen wir verbindlichen Standards, auch in den ausländischen Niederlassungen“, sagt Volker Pfeiffer, Qualitäts- und Schadensmanager bei der Seifert Logistics GmbH mit Hauptsitz in Ulm.
Sicheres Arbeiten im Betrieb ist durch viele Vorschriften und Normen reguliert. Der TÜV Süd empfiehlt, Regalanlagen gemäß den Bestimmungen der DIN EN 15635 zu errichten und überprüfen zu lassen. Im Schadensfall kann sonst der Lagerbetreiber haftbar gemacht werden. „Wir verweisen unsere Kunden bei Unsicherheiten stets auf diese Norm“, sagt Verkaufsleiter Carl-Josef Lohse von Vogelsang Lagertechnik. Der Regalhersteller fertigt unter anderem Paletten-, Kragarm- und Einfahrregale aus Stahl der Güte 253 und besser. Diese müssen im Betrieb, so will es der Gesetzgeber, einmal in zwölf Monaten durch einen geprüften Regalinspekteur kontrolliert werden. Zusätzlich sollte der Lagerbetreiber außerdem regelmäßig eigene Sichtprüfungen durchführen.
Logistikdienstleister Seifert mit 11 500 m2 Lagerfläche am Standort Ulm, auf denen 40 Mitarbeiter tätig sind, gibt Sichtprüfungen und Regalinspektionen an einen externen Dienstleister. „Wir wollen sichergehen, dass das Berichtswesen nicht durch unser Budget oder die Interessen der Verantwortlichen beeinflusst wird“, erläutert Sicherheitsexperte Pfeiffer. Einen Bericht, der keine Mängel auslässt und den Zustand der Einrichtung nicht beschönigt, erhält Pfeiffer jeden Monat. Etwaige Mängel sind schnellstens durch einen Fachbetrieb zu beseitigen. Denn Selbstschweißen oder -verschrauben erlaubt DIN EN 15635 nicht. „Ansonsten erlischt die Gewährleistung durch den Hersteller“, sagt Lohse. Idealerweise kontaktiert der Kunde seinen Hersteller, der dann einen Austausch in Auftrag gibt. Auch wenn die gesetzliche Garantiezeit abgelaufen ist, rät Lohse zu diesem Vorgehen. „Das kann auch mal ein paar Euro mehr kosten, denn die Qualität eines Fachbetriebs ist immer teurer als wenn man es selbst flickt.“ Dennoch lohne sich die Investition spätestens im Schadensfall. •
Industrieanzeiger
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