Die Zukunft der Direktversicherung ist noch ungeklärt. Laut dem derzeitigen Entwurf des Alterseinkünftegesetzes der Bundesregierung sollen Lebensversicherungen in Zukunft erst besteuert werden, wenn sie ausbezahlt werden (nachgelagerte Besteuerung). Dies sei verfassungsrechtlich nötig und international üblich. Die derzeitige vorgelagerte Pauschalbesteuerung wäre damit hinfällig. Wegfallen soll auch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs und die steuerliche Begünstigung.
Kritiker – vor allem aus den Reihen der Versicherungsunternehmen – bemängeln, dass bei der nachgelagerten Besteuerung die Versicherten ihre Alterseinkünfte nicht mehr exakt kalkulieren könnten. Die Höhe der Altersvorsorge sei von der zukünftigen Politik abhängig; die Bürger wüssten nicht, wie viel ihnen der Fiskus abziehen wird.
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